Staatsanwältin lenkte ein
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Montag, 18. August 2025
Gericht Wegen Sachbeschädigung wurde wiederholt vor dem Amtsgericht Lichtenfels verhandelt. Warum es zu keiner Verurteilung des 32-jährigen Angeklagten kam.
Zu einem abermaligen Gerichtstermin wegen derselben Sache wird es nicht kommen. Staatsanwältin Darowski lenkte in dem Verfahren um einen wegen Sachbeschädigung angeklagten Afrikaner ein. Ein Grund dafür könnte auch in zwei gescheiterten telefonischen Kontaktaufnahmen mit der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten gelegen haben.
Ruhig und besonnen wirkend saß der 32-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger Michael Linke. Zum wiederholten Mal, denn abermals sollte der Versuch unternommen werden, zu klären, wie es sich mit einer Sachbeschädigung vom 15. September des vergangenen Jahres verhielt.
Sie soll an der Wohnungstür der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten vorgenommen worden sein – doch von wem? Tatsächlich führte der Angeklagte ins Feld, dass nicht er, sondern erst seine elfjährige Ziehtochter eine Vorbeschädigung der Tür vorgenommen und dann, Tage später, sein einige Jahre jüngerer leiblicher Sohn mit dem Tretroller die Tür restlos beschädigt habe. Das Wieso sollte auch zur Sprache kommen und es habe laut dem Angeklagte darin gelegen, dass seine einstige Lebensgefährtin die insgesamt drei Kinder bei ihm vorbeigebracht habe.
Der Grund für dieses Vorbeibringen dürfte in dem Urlaub bestanden haben, den die Frau daraufhin ohne die Kinder in Italien antrat. Er selbst aber, so der Angeklagte, habe zu dem Zeitpunkt kaum Geld besessen, um die Kinder zu verköstigen. Von besagtem Urlaub habe er auch nichts gewusst.
Seine Ziehtochter habe daraufhin bald die Tür der im selben Mietshaus wohnenden Mutter eingetreten, die dann von ihm selbst wieder notdürftig repariert worden sei.
Auch wegen der finanziell angespannten Lage kamen die Kinder in dem Mietshaus dann bei einer älteren Dame unter. Zu der einstigen Lebensgefährtin, die ihn verlassen hatte, sollte er auch ihren möglichen Beweggrund für die Trennung vorbringen: „Sie hat mich mit der Begründung verlassen, dass ich nicht gut genug für sie sei. Sie hat mir angedroht, dass ich keine Rechte haben werde, dass ich keine Dokumente haben werden.“