Interessantes über das Bier
Autor: Roland Dietz
Strössendorf, Mittwoch, 26. Juni 2024
Die Sudetendeutsche Landsmannschaft Burgkunstadt hatte Rudi Fetzer zu einer Vortragsveranstaltung über Bier eingeladen. Er sprach in der Gaststätte Heublein in Strössendorf .
Informativ und unterhaltsam gestaltete der Referent seinen Vortrag. Nachweislich sei Bier erstmals vor über 5000 Jahren in Mesopotamien nachweisbar. Wohl eher durch Zufall entdeckten die Menschen dort dieses Getränk, als sie mit einem vergorenen Teig für Brot hantierten. Aus ihren Versuchen, den Gärvorgang selbst herbeizuführen, sei statt Brot ein „Göttertrunk“ entstanden. Im alten Rom sei Bier als „barbarisches Getränk“ bekannt gewesen. Grundsätzlich gelte: Wo man mehr Getreide angebaut habe, sei mehr Bier gebraut worden.
Das Bier habe auch in Burgkunstadt eine bewegte Geschichte, fuhr Fetzer fort. Dem Städtchen sei bereits um das Jahr 1400 das Braurecht verliehen worden. Gebraut habe man meist acht Mal im Jahr. Vor den Gasthäusern zeigten einst der Sechsstern oder die „Böra“ an, wann es frisches Bier gab. Waren diese Zeichen eingeklappt, musste gewartet werden.
Wer im Amtsbezirk Burgkunstadt wohnte, hatte sein Bier auch von dort zu beziehen, sagte der Referent. Dieses Recht verteidigten die Burgkunstadter zwischen 1666 und 1880 sogar mit bewaffneten Fehden, den Bierkriegen in Neuses oder Rothwind.
Im April 1516 trat eine Verordnung in Kraft, die besagt, dass zur Herstellung des Bieres nur Gerste , Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Die erste Erwähnung der Bezeichnung „ Reinheitsgebot “ sei in einem Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtags vom 4. März 1918 belegt.
Das Bier, so Fetzer weiter, schmeckte wohl auch zu früheren Zeiten nicht jedem. „Die Wirtshäuser haben nur Dünnbier im Angebot“, habe sich der frühere Pfarrer Konrad Zirkel beschwert. Seine Pfarrgemeinde wusste wenig Schmeichelhaftes über den Geistlichen zu berichten, der sich nach allzu heftigem Biergenuss im Kot der Straße gewälzt haben soll.
Auch in den Jugenderinnerungen von Siegmund Oppenheimer fänden sich Hinweise auf die Trinkgewohnheiten früherer Zeiten. 25 Bürger besaßen demnach das Recht, im Kommunbrauhaus zu brauen. Während der Bierkonsum sich unter der Woche in Grenzen gehalten habe, scheinen manche Männer an Sonn- und Feiertagen in den Wirtshäusern über den Durst getrunken zu haben, so dass sie von ihren Frauen nach Hause gebracht wurden. Roland Dietz