Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration der außerschul...
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration der außerschulische Sport auch 2022 im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird.
Grundlage hierfür ist dem Pressebericht zufolge die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder und der sonstigen Mitglieder, das heißt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie die Zahl der gültigen Übungsleiterlizenzen , die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt. Aus diesen Angaben errechnet sich die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, wobei die Mitglieder und Lizenzen unterschiedlich gewichtet werden.
Lizenz nicht mehr notwendig
Die Sportvereine sind nicht mehr verpflichtet, einen Übungsleiter mit Lizenz zu beschäftigen. Der Verein muss lediglich genügend Mitglieder, insbesondere genügend jugendliche Mitglieder haben, um die Bagatellgrenze von 500 Vereinsmitgliedereinheiten zu überschreiten.
Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2022. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Mit dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original vorzulegen (zum Beispiel BLSV-Lizenz mit Foto, Prägepapier des BLSV). Übungsleiter- beziehungsweise Trainerlizenzen, die den Vereinen lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können ausgedruckt werden und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber “ eingereicht werden.
Ursache Pandemie