Alle Informationen zum Ausbildungsstart am 1. September
Autor: Redaktion
Lichtenfels, Montag, 22. August 2022
„Zum 1. September starten im Landkreis wieder viele junge Leute in die Ausbildung und somit in einen neuen wichtigen Lebensabschnitt“, sagte...
„Zum 1. September starten im Landkreis wieder viele junge Leute in die Ausbildung und somit in einen neuen wichtigen Lebensabschnitt“, sagte Organisationssekretär Bastian Sauer bei einem Treffen des Schneyer Ortskartells des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der DGB bietet zum Thema Ausbildung unter www.doktor-azubi.de ein kostenloses Online Beratungstool für Auszubildende an.
Auszubildende können hier anonym Fragen stellen. Innerhalb kurzer Zeit werde fachkundig geantwortet.
Bei der Versammlung wurden die wichtigsten Informationen für Lehrlinge zusammengetragen: Vor Beginn der Ausbildung müsse ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Der Ausbildungsvertrag umfasse die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, den Ausbildungsort, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Betriebsstätte, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Ausbildungsvergütung. Aufgeführt würden zudem Tarifverträge , Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Eine Probezeit könne von ein bis vier Monaten festgelegt werden. Während dieses Zeitraums könne sowohl der Auszubildende als auch der Betrieb kurzfristig ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen.
In der Diskussion wurde angesprochen, dass Überstunden eigentlich während der Ausbildung nicht vorgesehen seien. Werden Überstunden geleistet, seien die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Tarifverträge legen, erläuterte Bastian Sauer, für viele Auszubildende bereits die Ausbildungsvergütung fest. Gebe es keine Tarifvereinbarung, greife eine Mindestausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr betrage diese 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 585 Euro. Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungshilfe beantragen. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten Kindergeld . Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause , haben die Eltern dem Auszubildenden das Kindergeld auszuzahlen. red