Leeren Raum mit viel Leben füllen
Autor: Thomas Micheel
Redwitz, Donnerstag, 07. Februar 2019
Die Redwitzer Jugendlichen zeigen viel Interesse an einem Treffpunkt, weswegen es einen weiteren Workshop geben wird.
Eingangs der Gemeinderatssitzung stellten Andreas Förster und Rainer Babucke vom Dekanat Michelau sowie Frank Gerstner und Thomas Petrak vom BRK ihre Konzepte als mögliche Träger für den offenen Jugendtreff im neuen Bürgerhaus vor und erläuterten diese. Quartiersmanagerin Christina Pösch informierte über den Jugend-Workshop (siehe Seite 12) und präsentierte die Ausarbeitungen. Aufgrund des gezeigten Interesses der Jugendlichen wird es einen weiteren Workshop geben. Bürgermeister Christian Mrosek (CSU) ließ wissen, dass eine Beteiligung der Nachbargemeinden Marktgraitz, Hochstadt und Marktzeuln nicht zustande gekommen sei.
Verwaltungsrat Heinrich Dinkel gab die Stellungnahme der Gemeinde zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (Version 2019) bekannt. Gegenüber der vorhergehenden Version des Netzentwicklungsplans ergäben sich für das Projekt P 44 keine Änderungen. Es seien nach wie vor die bekannten Alternativen vorgesehen. Die Gemeinde lehnt daher weiterhin alle Varianten der P 44 mod als unzumutbar ab. Die Region Redwitz und die nähere Umgebung trügen mit dem Ostbayernring, der neu gebauten Thüringer Strombrücke, der Leitung Richtung Remptendorf und der Leitung Richtung Würgau bereits einen erheblichen Teil zum Gelingen des Netzausbaus bei. Eine weitere Leitung sei nicht tragbar, insbesondere wenn sie gar nicht ins Umspannwerk Redwitz führe. Durch die Leitungen sei die Region bereits genug belastet, so dass eine reine Transportleitung hier nichts zu suchen habe.
Der Zeitplan der Betreiber
Der Übertragungsnetzbetreiber habe folgenden Zeitplan vorgesehen: Im Frühjahr 2019 werde der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans nach Beendigung der Konsultation für den ersten Entwurf erstellt und veröffentlicht und der zweite Entwurf an die Bundesnetzagentur übergeben. Im Sommer 2019 folge die Konsultation des zweiten Entwurfs durch die Bundesnetzagentur, und in der zweiten Jahreshälfte werde der Netzentwicklungsplan durch die Bundesnetzagentur bestätigt. Eventuell Ende 2019 schließe sich die Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes durch den Bundestag auf der Grundlage des bestätigten Netzentwicklungsplans in der Version 2019 an.
Baumschutzverordnung
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Erlass einer Baumschutzverordnung. Verwaltungsrat Dinkel informierte, dass in der näheren Umgebung die Städte Coburg, Kulmbach und Kronach Baumschutzverordnungen erlassen hätten. Im Landkreis Lichtenfels sei keine Baumschutzverordnung bekannt. Gerade im Innenbereich von Städten seien solche Regelungen das einzig nutzbare Naturschutzinstrument für Grün im bebauten Bereich. In kleinen Gemeinden bestehe meist kein Bedarf und deshalb gebe es dort kaum Baumschutzverordnungen. In einer Baumschutzverordnung können Bäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser geschützt werden. Verboten sei dann, diese Bäume ohne Erlaubnis der Gemeinde zu entfernen, zu verändern oder zu beschädigen. Bürgermeister Mrosek teilte mit, dass er mit dem Veranlasser der derzeitigen Baumfällungen in der Gemeinde Kontakt aufgenommen habe. Dieser habe sich bereit erklärt, in eine Sitzung zu kommen und das Vorgehen zu erläutern. Anhand von Bildern dokumentierte Mrosek, dass die im Gemeindegebiet gefällten Bäume größtenteils einen Durchmesser von 50 bis zu 70 Zentimetern aufgewiesen hätten und sowieso nicht von einer möglichen Verordnung betroffen gewesen wären. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll dann endgültig über eine Baumschutzverordnung beschlossen werden.