Langensendelbach nimmt Kredite auf
Autor: Karl-Heinz Frank
Langensendelbach, Mittwoch, 29. April 2015
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Langensendelbach — Mit 14:0 Stimmen hat der Langensendelbacher Gemeinderat jenes Haushaltspaket verabschiedet, das er in seiner März-Sitzun...
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank
Langensendelbach — Mit 14:0 Stimmen hat der Langensendelbacher Gemeinderat jenes Haushaltspaket verabschiedet, das er in seiner März-Sitzung vorberaten hatte. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 4,76 Millionen Euro, was einem Plus von 320 970 Euro entspricht. Der Vermögensetat ist 1,48 Millionen Euro stark; dies sind 104 280 Euro weniger als im Jahr zuvor.
Laut Geschäftsleiter Bernd Meierhöfer konnte im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögensetat in Höhe von 285 920 Euro erwirtschaftet werden. Abzüglich der ordentlichen Tilgung von 172 000 Euro bleibt eine freie Finanzspanne von 113 920 Euro für Investitionen. Allerdings muss die Gemeinde für ihre Investitionen Fremdmittel in Höhe von 479 500 Euro aufnehmen. Nachdem im vergangenen Haushaltsjahr aber der genehmigte Kredit von 590 850 Euro nicht benötigt worden ist, wird siich der Schuldenstand am Ende des laufenden Haushaltsjahres bei maximal 1,58 Millionen Euro einpendeln. Das würde einer Pro-Kopf-Verschuldung von 512,75 Euro entsprechen.
Einstimmig beschlossen
Die Haushaltssatzung sieht ferner einen Höchstbetrag für die Kassenkredite von 800 000 Euro vor. Der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 wurde gleichfalls einstimmig t beschlossen.
Breiten Raum nahm im Gemeinderat das Thema "Splitting der Abwassergebühren" sowie die künftige "Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung" ein. Dazu hatte Bürgermeister Oswald Siebenhaar (UWB) mit Heinrich Schulte einen anerkannten Experten des Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzungsrechts eingeladen. Auch die Gemeinde Langensendelbach wird voraussichtlich in Zukunft nicht um eine "gesplittete" Abwassergebühr herumkommen, sofern sich der Anteil der Niederschlagsgebühr am Abwasseraufkommen bei über zwölf Prozent einpendelt.
Das würde in der Praxis bedeuten, dass eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser berechnet wird. Damit will man künftig den Abwasseranteil von versiegelten Flächen - also bebauten und befestigten Flächen - und damit den Anfall von Oberflächenwasser bei den Kläranlagen verringern.