Landrat Sebastian Straubel: Das Aufspielen für Senioren ist erlaubt
Autor: Rainer Lutz
Coburg, Donnerstag, 23. April 2020
Die einen gehen auf den Balkon und singen, die anderen stellen sich in den Garten und musizieren. Nicht alles ist erlaubt - vieles schon, wie einer Stellungnahme des Landratsamtes zu entnehmen ist. De...
Die einen gehen auf den Balkon und singen, die anderen stellen sich in den Garten und musizieren. Nicht alles ist erlaubt - vieles schon, wie einer Stellungnahme des Landratsamtes zu entnehmen ist.
Dem Beispiel aus Italien folgend rief die evangelische Kirche in Deutschland ebenfalls zum Balkonsingen auf. In Ahorn wurde aus dem Singen Musik. Bürgermeister Martin Finzel selbst und verschiedene Bläser des Posaunenchores spielen jeden Abend von ihren Gärten aus für alle Bürger. Das Lied "Der Mond ist aufgegangen" gehört standardmäßig zum Programm. Daneben werden Kirchenlieder und Volkslieder gespielt. Laut Ahorner Gemeindeblatt warten die Anwohner schon in ihren Gärten auf den musikalischen Gruß. So lange das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit auf Eis liegt, wollen die Musiker die Aktion weiter führen.
Martin Finzel ließ es sich nicht nehmen, auch im Innenhof des Pflegeheimes ein kleines Konzert zu geben. Das tat auch ein anderer Musikfreund an anderer Stelle im Landkreis. Ihm wurde es allerdings untersagt. Die Begründung sei gewesen, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handle, was er da tue. Die ist verboten.
Das ärgerte den Musiker, der ehrenamtlich für die Senioren aufgespielt hatte. Er wandte sich an Landrat Sebastian Straubel.
Jetzt nahm der Landrat dazu Stellung: "Die Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen erfahren durch die Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie beitragen, besondere Einschränkungen - allen voran, dass sie keinen Besuch von Angehörigen bekommen können oder auch, was die Unterhaltungsangebote durch Ehrenamtliche angeht.
Da gerade Letztere aber für das allgemeine Befinden der Bewohnerinnen und Bewohner oft von Bedeutung sind, gilt für Musikvereine, Musikergruppen oder Künstlergruppen (...) grundsätzlich: Vorführungen dürfen stattfinden, allerdings nur in den Innenhöfen oder vor den der Straße abgewandten Seiten der Pflegeeinrichtungen. Vorführungen in den Räumen der Pflegeeinrichtungen sind nicht erlaubt. Bei diesen Angeboten ist zu beachten, dass die Gruppen eine maximale Größe von fünf Personen nicht überschreiten.
Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen Trägers und der Heimleitung durchgeführt werden. Die Heimleitung legt auch die Veranstaltungsplätze fest. Das Einhalten dieser Punkte ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zur Risikogruppe zählen."