Landrat Schneider: Der Staat sollte Ausfälle kompensieren
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LKR Haßberge, Mittwoch, 11. November 2020
"Die Vereinsförderung ist auch in Zeiten der Pandemie nicht Aufgabe des Landkreises, sondern der Gemeinden." Dies ist die Kernaussage eines Schreibens, mit der Landrat Wilhelm Schneider (CSU) zu einem...
"Die Vereinsförderung ist auch in Zeiten der Pandemie nicht Aufgabe des Landkreises, sondern der Gemeinden." Dies ist die Kernaussage eines Schreibens, mit der Landrat Wilhelm Schneider (CSU) zu einem offenen Brief Stellung nimmt, in dem Grünen-Politiker aus Knetzgau auf die schwierige Situation der Vereine in der Corona-Krise hingewiesen und Unterstützung vom Landkreis gefordert hatten (der FT hat berichtet).
Solch eine Unterstützung wäre laut Schneider eine freiwillige Leistung, doch dem Kreis seien mangels Mitteln die Hände gebunden. "Unsere haushaltsrechtliche Situation lässt keinen Spielraum für freiwillige Leistungen zu", erklärt der Landrat: "Unser Landkreis hat die zweitschwächste Umlagekraft aller Landkreise und erhält für die auskömmliche Bewirtschaftung auch in diesem Jahr Stabilisierungshilfe vom Freistaat."
Der Ortsverband und die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Knetzgau hatten in ihrem offenen Brief an den Landrat und die Mitglieder des Kreistag-Ausschusses für Kultur, Tourismus, Sport und regionale Entwicklung des Landkreises Unterstützung der Vereine in der schwierigen Corona-Lage gefordert. Die Vereine seien "das Rückgrat des sozialen Lebens in unseren Dörfern, Städten und Gemeinden", bestätigt der Landrat und würdigt, was in den Sportvereinen, Chören, Musikkapellen, in sozialen, kulturellen, kirchlichen, umwelt- oder tierschützenden Vereinigungen geleistet werde. Sein Fazit: "Der Einsatz unserer Vereine ist unbezahlbar."
Schneider weist darauf hin, dass für die Förderung der Vereine generell die Gemeinden zuständig sind, nicht der Landkreis. Dieser unterstütze die Vereine dennoch im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er verweist auf die Sporthilfe und die Ehrenamtsförderung.
Für Unternehmen, denen aufgrund der Corona-Krise und ihrer Auswirkungen ein Liquiditätsengpass entstanden ist, stelle der Freistaat finanzielle Soforthilfe zur Verfügung. Diese Hilfe könne auch von Vereinen in Anspruch genommen werden, wenn sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unternehmerisch tätig sind.
Grundsätzlich sieht der Landrat den Staat in der Bringschuld: "Wenn der Staat den Vereinen Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie vorschreibt, dann muss er auch den entsprechenden Ausgleich schaffen und Ausfälle kompensieren", fordert er. eki