Kulmbacher berät EU-Kommission
Autor: Redaktion
Kulmbach, Donnerstag, 03. Februar 2022
Professor Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth, ist als einziger wissenschaftlicher Vertreter aus Deutschland in den Expertenrat der EU-Kommission fü...
Professor Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth, ist als einziger wissenschaftlicher Vertreter aus Deutschland in den Expertenrat der EU-Kommission für allgemeines Lebensmittelrecht und Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen berufen worden. Der Fachmann wird dort auch die Grundlagen für ein neues EU-Gesetz für Nachhaltigkeit im Lebensmittelbereich mitentwickeln.
Seit Dezember vergangenen Jahres ist Purnhagen in der "Expert Group on General Food Law and Sustainability of Food Systems" tätig. "Oberste Priorität hat derzeit die Arbeit an einem neuen Gesetzesvorschlag für ein nachhaltiges Lebensmittelrecht", berichtet er.
"Die Entwicklung eines Gesetzes, das einerseits die Transformation zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen unterstützt und andererseits das bewährte sicherheitsbezogene Lebensmittelrecht nicht aufgibt, ist eine besondere Herausforderung", so der Wissenschaftler. Hieran mitzuwirken sei "eine spannende Aufgabe, vor allem, weil die unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen Länder unter einen Hut gebracht werden müssen". Die Kommission habe ambitionierte Ziele formuliert.
Purnhagen spielt damit auf die Vorgaben an, wonach zum Beispiel der Gebrauch von synthetischen Pestiziden drastisch reduziert werden oder die Verbraucher eine nachhaltige Wahl beim Lebensmittelkauf haben sollen. Zudem solle die Fläche, die organisch bewirtschaftet wird, größer werden. "Wie dies mit den tatsächlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen ist, ist eine besondere Herausforderung bei der Politikberatung."
Gemeinsam mit Experten aus ganz Europa soll Purnhagen die Kommission bei der Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen und politischen Initiativen un-terstützen, die Koordinierung mit den Mitgliedsstaaten vornehmen und Fachwissen für die Kommission bei der Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen bereitstellen.
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