Druckartikel: Verliert Kulmbach oder Coburg den Bundestagswahlkreis?

Verliert Kulmbach oder Coburg den Bundestagswahlkreis?


Autor: Bayerische Rundschau

, Mittwoch, 01. Juli 2026

Emmi Zeulner vertritt als Abgeordnete den Wahlkreis Kulmbach. Nicolas Armer/dpa/Archiv


Gehört der Bundestagswahlkreis Kulmbach 239, der die Landkreise Kulmbach und Lichtenfels sowie 19 Gemeinden des Landkreises Bamberg umfasst, bald der Vergangenheit an? Oder trifft es den Wahlkreis Coburg 237, dem die , die Landkreise Coburg und Kronach sowie die Gemeinde Geroldsgrün aus dem Landkreis Hof angehören?

Gewinnt Pfaffenhofen?

Ein Bericht einer unabhängigen Wahlkreiskommission lässt diese Befürchtung aufkommen. Der Wahlkreis Kulmbach, den die Abgeordnete Emmi Zeulner (CSU) vertritt, oder der Wahlkreis Coburg, dessen Abgeordneter Jonas Geissler ist, könnten bei der nächsten Bundestagswahl verloren gehen - voraussichtlich zugunsten eines neuen Wahlkreises im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm.

Es ist ein Vorschlag einer Wahlkreiskommission, die ihren Bericht zur Neueinteilung der 299 Bundestagswahlkreise vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Ein Bericht, der die Bevölkerungsentwicklung im Blick hat.

Der Bevölkerungsschwund in Oberfranken könnte hier negative Folgen haben. Denn während in Oberfranken die Zahl der Einwohner sinkt, steigt sie in Oberbayern.

Die Vorgabe, die allen Überlegungen zugrunde liegt: Im Bundesdurchschnitt leben in einem Wahlkreis rund 238.000 Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Und alle Abgeordneten, die direkt gewählt werden, sollen in etwa die gleiche Größenordnung an Wahlberechtigten vertreten.

Toleranzgrenzen verschärft

Es gibt Abweichungskorridore. Die wurden nun allerdings verschärft: Die Gesetzesänderung sehe vor, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als zehn Prozent (statt zuvor 15 Prozent) nach oben oder unten abweichen soll, heißt es in dem Bericht. Eine Neuabgrenzung sei nun zwingend, wenn die Abweichung mehr als 15 Prozent (zuvor 25 Prozent) beträgt.

Laut Kommission verfehlen Hof (minus 24 Prozent) und Coburg (minus 26) den Grenzwert deutlich, während Kreise in Oberbayern mehr als 20 Prozent über dem Schnitt liegen. Die Kommission sieht Handlungsbedarf. Einer der vier Wahlkreise in Oberfranken soll gestrichen, Oberbayern ein zusätzlicher Wahlkreis gewährt werden.

Die Kommission sieht da zwei Möglichkeiten. Sie hält die Auflösung des Wahlkreises Kulmbach (minus 18,3) ebenso wie die des Wahlkreises Coburg für denkbar.

Das sagt Emmi Zeulner

Was die beiden Abgeordneten dazu sagen? Jonas Geissler, der seit 2021 Bundestagsabgeordneter für Coburg ist, war am Mittwoch nicht zu erreichen. Er befindet sich auf einer Delegationsreise des in Israel.

Emmi Zeulner, die seit 2013 den Wahlkreis Kulmbach vertritt, erklärt: „Oberfranken ist eine weitläufige, ländlich geprägte Region. Gerade in einer Zeit, in der Politikverdrossenheit wächst und häufig beklagt wird, Politikerinnen und Politiker hätten den Kontakt zu den Menschen verloren, wäre eine Reduzierung der Wahlkreise das falsche Signal.“

Längere Wege

Größere Wahlkreise bedeuteten zwangsläufig längere Wege, mehr Gemeinden und weniger Präsenz vor Ort. „Politik lebt vom direkten Austausch mit den Menschen – gerade im ländlichen Raum“, betont Zeulner.

Zugleich würde der ländliche Raum in Berlin weiter an Gewicht verlieren. „Weniger Wahlkreise bedeuten auch weniger direkte Stimmen für Regionen wie Oberfranken – zugunsten der ohnehin stärker vertretenen Ballungsräume.“

Die Wahlkreiskommission erfülle mit ihrem Bericht ihren gesetzlichen Auftrag. Zeulner: „Gleichzeitig arbeiten wir im Deutschen Bundestag entsprechend des Koalitionsvertrags an einer grundlegenden Reform des Wahlrechts. Der jetzt vorgelegte Vorschlag basiert noch auf dem bisherigen Wahlrecht. Deshalb bin ich überzeugt, dass die künftige Wahlkreiseinteilung im Zusammenhang mit der anstehenden Wahlrechtsreform beraten und entschieden werden muss.“

Das bayerische Innenministerium hält die Erwägungen der Wahlkreiskommission für „gut nachvollziehbar“, wie Sprecher Oliver Platzer gegenüber BR24 betont hat.

Die Entscheidung über den Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2029 trifft der Bundestag.