Das „politische Signal“ war nach Ansicht von Pöhlmann letztlich eine sehr deutliche Abgrenzung des Lagers der CSU und der Freien Wähler.
Die SPD habe nun - auch mit externer Unterstützung - geprüft, ob ihr Eindruck der Rechtswidrigkeit bei der Abstimmung begründet ist. Das Ergebnis sei eindeutig ausgefallen, so Pöhlmann. „Deshalb haben wir am 10. September den Beschluss über die Bestellung der weiteren Stellvertreter des Landrates des Landkreises Kulmbach bei der Regierung von Oberfranken beanstandet.“ Auch das Schreiben mit der komplexen Argumentation an die Regierung liegt der Redaktion vor.
Darin steht unter anderem, dass die SPD die Durchführung einer „schriftlichen Abstimmung“ beantragt habe. Zwar stehe in der Geschäftsordnung, dass grundsätzlich durch Handaufheben abgestimmt werde. Aber: Die Einschränkung „grundsätzlich“ kann nach Ansicht der SPD so interpretiert werden, dass in begründeten Ausnahmefällen andere Verfahren angewendet werden können und sollen. Für die SPD sei das so ein Fall gewesen.
Landrat Gleich habe dazu aber gesagt, dass das rechtlich keinesfalls möglich sei und den Kreistag aufgefordert, den SPD-Vorschlag abzulehnen. Was der Kreistag auch tat. Dieser Vorgang und sein Ergebnis waren nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion fehlerhaft.
Die SPD ist überzeugt, dass aufgrund des Antrags vom 13. Mai als erstes über Peter Wiesenmüller hätte abgestimmt werden müssen. Zudem hätte die Reihenfolge des Eingangs der Vorschläge als Grundlage herangezogen werden müssen. Und die sei nach Aussagen der Sitzungsteilnehmer anders als die schließlich angewendete gewesen.
Durch dieses Vorgehen habe sich der Kreistag über seine eigene Geschäftsordnung hinweggesetzt, so die SPD. Die folgende Abstimmung konnte nach Ansicht der Sozialdemokraten „somit auch keine wirksamen Beschlüsse mehr zur Folge haben“.
Ein weiterer Punkt sei ebenso fragwürdig: So sei festgelegt worden, dass die Abstimmung in alphabetischer Reihenfolge der Kandidaten-Nachnamen erfolgt. Zu diesem Vorgehen stellt Pöhlmann fest: Die Reihenfolge der Abstimmung sei wesentlich für die Erfolgschancen der Bewerber. Deshalb sei die Reihenfolge nach dem Alphabet „willkürlich und geradezu diskriminierend“.
Für Wiederholung
Deshalb fordert die SPD von der Regierung, die Abstimmungen als ungültig zu erklären und wiederholen zu lassen - und zwar mit einem Verfahren, das allen Bewerbern gleiche Chancen einräume.
Das Landratsamt ist über den Vorgang informiert, gibt aber keine weitere Auskunft. „Da zu dem betreffenden Sachverhalt derzeit ein Verwaltungsverfahren läuft, bitten wir um Verständnis, dass wir uns hierzu aktuell nicht weiter äußern können.“
Dagegen äußert sich stellvertretender Landrat Jochen Bergmann von den Freien Wählern. „Das Vorgehen steht der SPD frei“, erklärt er. Das sei Demokratie. Er sehe die Sache „entspannt und locker“. Sollten die Juristen bei der Regierung tatsächlich Formfehler finden, dann stimme der Kreistag bei Bedarf eben neu ab, so Bergmann. Doch davon geht er nicht aus. "Es waren ja auch Juristen des Landratsamts in der Sitzung anwesend. Und die haben mit Sicherheit darauf geachtet, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft."
Die Bayerische Rundschau hat Christina Flauder bis Redaktionsschluss nicht erreicht.