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Nicht gebaut wie genehmigt: Da wird auch nicht nachträglich zugestimmt


Autor: Werner Reißaus

Himmelkron, Freitag, 26. April 2024

Es geht um ein Haus, das bereits steht – aber nicht so errichtet wurde wie geplant. Diesem Einfamilienhaus mit Garagen in der Blumenstraße 3a in Lanzendorf geht eine lange Geschichte voraus. So hat...
Das Haus wurde anders gebaut als der genehmigte Plan vorsah. Den Tekturplan lehnte der Gemeinderat nun ab.


Es geht um ein Haus, das bereits steht – aber nicht so errichtet wurde wie geplant. Diesem Einfamilienhaus mit Garagen in der Blumenstraße 3a in Lanzendorf geht eine lange Geschichte voraus. So hat der Gemeinderat das Bauvorhaben bereits am 23. November 2022 und am 21. März 2023 behandelt. Beim zweiten Termin stimmte der Gemeinderat überarbeiteten Plänen zu, die mit allen Beteiligten abgestimmt waren. Wie Bürgermeister Gerhard Schneider ( CSU ) in der Sitzung feststellte, wurde deshalb davon ausgegangen, dass die Planung wie abgestimmt realisiert wird.

Aus einem Schreiben der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Kulmbach vom 15. Dezember 2023 wurde jedoch bekannt, dass beim Bau von den genehmigten Plänen abgewichen wurde. So wurde durch einen Baukontrolleur festgestellt, dass die Höhenlage des Wohngebäudes, auf die vom Planer angegebenen Höhenknoten bezogen um rund einen Meter abweicht, im südlichen Bereich des Grundstücks eine Stützmauer errichtet wurde und die Ansichten nicht mit den genehmigten Plänen übereinstimmen. Das Landratsamt Kulmbach hatte zugleich eine Baueinstellung angedroht, sollten die Bauarbeiten fortgeführt werden. Des Weiteren wurde ein Tekturantrag von den Bauherren verlangt sowie ein Nachweis über die Abstandsflächen. Wenn die erforderlichen Grenzabstände nicht eingehalten werden, kann ein Teilrückbau oder eine Ausnahme von der Bayerischen Bauordnung erforderlich werden. Der Tekturplan liegt seit 22. März vor. Laut Auffassung des Landratsamtes Kulmbach scheint der Bau in dieser Form zulässig zu sein.

Hier wies das gemeindliche Bauamt darauf hin, dass es nicht zuletzt aufgrund des Kompromisses, der mit allen Beteiligten getroffen wurde, als äußerst bedauerlich angesehen werden muss, dass sich nun doch nicht an die Absprache gehalten wurde. Denn für den Kompromiss hätten alle von ihrer eigenen Position abweichen zu müssen.

In der Sitzung kam auch der Bauherr zu Wort, der einräumte, dass er von der erfolgten Abweichung des Bauplanes nicht informiert wurde und im Übrigen die erste Tekturplanung für ihn Kosten von rund 80.000 Euro auslöste.

Die Ratsmitglieder sollten nun das gemeindliche Einvernehmen mit zweiten Tekturplanung beschließen. Sie lehnten es aber mit neun zu fünf Stimmen ab. Außerdem wurde gefordert, dass die Abstandsflächen durch das Landratsamt Kulmbach voll umfänglich und intensiv zu prüfen sind. Der Bauherr verließ daraufhin mit seinen zwei kleinen Kindern die Sitzung. Nun liegt die Entscheidung beim Landratsamt Kulmbach .