Kommunen reagieren auf Haushaltslage
Autor: Redaktion
Kulmbach, Montag, 18. Sept. 2023
Zum Beitrag „Grundsteuer: Preisschock auch in Kulmbach?“ (BR vom 17. August, Seite 3) und zum Leserbrief „Grundsteuer bleibt Thema“ (BR vom 24....
Zum Beitrag „Grundsteuer: Preisschock auch in Kulmbach ?“ (BR vom 17. August, Seite 3) und zum Leserbrief „Grundsteuer bleibt Thema“ (BR vom 24. August, Seite 3) erreicht uns folgende Zuschrift:
Die unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätze reagieren in der Regel auf die jeweils aktuelle Haushaltslage der angesprochenen Kommunen (zum Beispiel Grafengehaig als Konsolidierungsgemeinde).
Demgegenüber hatte der Stadtrat von Kulmbach im Dezember 2022 eine Erhöhung für 2023 mehrheitlich abgelehnt (Die möglichen Mehreinnahmen von 300.000 Euro könne man woanders rausholen, hieß es).
Für 2024 dürfte das ähnlich gesehen werden.
Durch die Grundsteuerreform bzw. das bayerische Flächenmodell wird es ab 2025 sicherlich Belastungsverschiebungen innerhalb einer Kommune geben. Die einen werden mehr, die anderen weniger oder gleich viel Grundsteuer zahlen müssen.
Nachdem die Städte und Gemeinden in der Summe nicht mehr einnehmen sollten als vorher, müssten die Hebesätze den Verschiebungen entsprechend neu eingestellt werden. Allerdings rechtlich verbindlich ist das aufgrund der kommunalen Selbstbestimmung nicht.
Bleibt abzuwarten, was die Auswertungen der finanzamtlichen Basisdaten in summa ergeben. Dabei ist es durchaus vorstellbar, dass sich durch das neue Bemessungssystem zwar Mehreinnahmen ergeben, aber die Stadt die Hebesätze dennoch nicht anpasst bzw. bei 320 Prozent (für die Grundsteuer B) belässt.