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Jahresleistung checken


Autor: Redaktion

Kulmbach, Sonntag, 18. Dezember 2022

Der Countdown zum Jahresende läuft und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Kulmbach sollten prüfen, ob sie Anspruch...


Der Countdown zum Jahresende läuft und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld : Beschäftigte im Kreis Kulmbach sollten prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Michael Grundl von der NGG-Region Oberfranken.

Insbesondere für die rund 2990 Menschen, die im Landkreis laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extrazahlung“, erklärt Grundl. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft.

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Grundl. 79 Prozent der Beschäftigten , die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten die Extrazahlung. Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, seien es nur 42 Prozent. red