Druckartikel: Fahrtkosten werden erstattet

Fahrtkosten werden erstattet


Autor: Redaktion

Kulmbach, Dienstag, 15. Oktober 2024

In einer Mitteilung weist der Landkreis darauf hin, dass Schüler Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2023/2024 entstandenen Fahrtkosten haben.Das schließt folgende Zweige ein: Gymnasien,...


In einer Mitteilung weist der Landkreis darauf hin, dass Schüler Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2023/2024 entstandenen Fahrtkosten haben.

Das schließt folgende Zweige ein: Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie den Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Kulmbach jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 320 Euro pro Schülerin / Schüler bzw. maximal 490 Euro pro Familie übersteigen.

Bei Familien, die im Schuljahr 2023/2024 Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hatten, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen. Ein Nachweis vom Monat August 2023 ist dem Antrag beizufügen.

In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung bis 31. Oktober beim Landratsamt Kulmbach eingereicht werden.

Dort werden unter Telefon 09221/707-247, F. Lepiarczyk, weitere Auskünfte erteilt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen grundsätzlich die einzelnen Beförderungsunternehmen. red