Ein neuer Rasenplatz für den TSV
Autor: Sonja Adam
Neudrossenfeld, Dienstag, 13. Sept. 2022
Der Rasenplatz des TSV Neudrossenfeld gleicht aktuell eher einer Buckelpiste als einem Spielfeld. Aus diesem Grund möchte der TSV Neudrossenfeld...
Der Rasenplatz des TSV Neudrossenfeld gleicht aktuell eher einer Buckelpiste als einem Spielfeld . Aus diesem Grund möchte der TSV Neudrossenfeld jetzt den Rasenplatz sanieren. Kosten: 25.000 Euro .
In einem Schreiben an Bürgermeister Harald Hübner ( CSU ) teilte der Verein mit, dass die Sprinkleranlage ausgetauscht werden solle und dass ein Sandgemisch aufgebracht werden müsse, um die Unebenheiten zu begradigen. Doch der Verein bat die Gemeinde um Hilfe. Damit der Platz wieder bespielbar ist, soll die Sanierung noch im Herbst 2022 durchgeführt werden.
Bürgermeister Harald Hübner erläuterte, dass die übliche Zehn-Prozent-Regel, mit der Investitionen von Vereinen bezuschuss werden, nicht gelten könne. Denn der Platz ist Eigentum der Gemeinde. So beschlossen die Räte, einen Zuschuss in Höhe der Netto-Baukosten für die Erneuerung der Sprinkleranlage und die Einsandung des Platzes zu gewähren. Der TSV könne die Maßnahme als Bauherr abwickeln und würde die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Die Gemeinde würde dann die Netto-Baukosten übernehmen.
Der Beitrag ist allerdings auf 25.000 Euro gedeckelt, beschlossen die Räte. Ausgezahlt werden die Beträge allerdings erst nach Vorlage der Rechnungen und Beläge. Da die Maßnahme im aktuellen Haushalt nicht eingeplant war, erfolgt die Finanzierung über einen sogenannten Deckungskreis. Im nächsten Jahr ist dann ein eigener Haushaltsansatz von 25.000 Euro im Haushalt 2023 einzuplanen.
Wohnen im Gewerbegebiet
Wohnbebauung im Gewerbegebiet ist nicht so einfach genehmigungsfähig. Diese Erfahrung musste jetzt der Eigentümer des Grundstückes in Neudrossenfeld machen. Das Grundstück im Bebauungsplan „Vordere Gemeinde I“ könne deshalb aktuell nicht mit zwei Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Dazu sind erst eine Änderung des Bebauungsplanes und eine Änderung des Gebietscharakters nötig. Diese Änderung soll jetzt im beschleunigten Verfahren möglich gemacht werden.