Drehleiter: Pöhlmann sieht keinen überörtlichen Bedarf
Autor: Redaktion
Mainleus, Donnerstag, 29. Dezember 2022
Zur Frage, ob der Landkreis Kulmbach die Anschaffung einer Drehleiter durch den Markt Mainleus finanziell fördern soll, hat sich Veit Pöhlmann zu...
Zur Frage, ob der Landkreis Kulmbach die Anschaffung einer Drehleiter durch den Markt Mainleus finanziell fördern soll, hat sich Veit Pöhlmann zu Wort gemeldet. Der FDP-Kreisrat aus Thurnau hatte mit seiner ablehnenden Haltung im Kreisausschuss die Diskussionen ausgelöst. Seine Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
„Am Montag, 19. Dezember, stand auf der Tagesordnung des Kreisausschusses des Kreistags Kulmbach die Beratung und Beschlussfassung über einen Kreiszuschuss in Höhe von etwa 400.000 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Mainleus .
Verstoß gegen Richtlinien
Ich habe als Vertreter der FDP im Kreisausschuss versucht, den Tagesordnungspunkt verschieben zu lassen: Nachdem diesem Antrag nicht zugestimmt wurde, habe ich in der Debatte klargemacht, dass ein solcher Zuschuss zu diesem Zeitpunkt nicht gewährt werden könne, da er klar gegen die Förderrichtlinien des Landkreises verstoße; diese und sonstige kommunalrechtliche Vorschriften schreiben die Deckung eines überörtlichen Bedarfs als Voraussetzung für eine Förderung eindeutig vor.
Ich legte dar, dass erst darüber beraten und entschieden werden müsse, ob und gegebenenfalls wie diese Förderrichtlinien, die auf strengen gesetzlichen Vorgaben beruhen, geändert werden, bevor man einen Beschluss über die Förderung einer Drehleiter für die Feuerwehr Mainleus fasse; es wäre rechtlich höchst zweifelhaft, erst einen Einzelbeschluss zu fassen und (eventuell) hinterher die notwendige Basis zu schaffen.
Letztlich hat sich der Kreisausschuss dann auch für eine Verschiebung der Entscheidung in die Januarsitzung entschieden; bis dahin soll der Sachverhalt umfassend geprüft werden.
Zu keinem Zeitpunkt der Diskussion stellte ich infrage, dass der Markt Mainleus Bedarf für eine Drehleiter habe – denn das kann und muss nur der Markt Mainleus selbst beurteilen. Es ist aber offensichtlich, dass, sollte der Markt Mainleus sich dafür entscheiden, eine Drehleiter für seine Feuerwehr anzuschaffen, diese keinen überörtlichen Bedarf abdecke – der in dieser Region des Landkreises eventuell bestehende überörtliche Bedarf in Kommunen, die an den Markt Mainleus angrenzen –, und das sind nur Kulmbach und Kasendorf – ist durch die Drehleitern in Kulmbach und Thurnau voll abgedeckt – wodurch eine Förderung einer Drehleiter für die Mainleuser Wehr durch den Landkreis Kulmbach absolut rechtswidrig wäre.