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Das Bauamt will sein Image retten


Autor: Redaktion

Kauerndorf, Mittwoch, 06. Sept. 2023

Zum Bau des Kauerndorfer Tunnels wird uns geschrieben:Selbst jetzt, wo die vielen Negativfolgen der Ortsumfahrung Kauerndorf offenkundig zutage...


Zum Bau des Kauerndorfer Tunnels wird uns geschrieben:

Selbst jetzt, wo die vielen Negativfolgen der Ortsumfahrung Kauerndorf offenkundig zutage treten, versucht das Staatliche Bauamt sich immer noch schützend vor dieses unnötige, völlig überteuerte, am Ziel weit vorbeischießende und grob umweltschädliche Verkehrsmonster zu stellen.

Warum? Nicht etwa, weil es von der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme überzeugt ist. Nein, es will offenbar nur das eigene Image retten. Schließlich ist es das Staatliche Bauamt selbst, das diesen Wahnsinn – gemeinsam mit CSU, Freien Wählern , SPD und FDP – verzapft hat.

Das Abrutschen der alten B 289 dem längeren Regen anzulasten, kann ich nur als billigen Versuch verstehen, von eigenen Unzulänglichkeiten oder von Risiken abzulenken, mit denen bei dermaßen gewaltigen Eingriffen in die Landschaft immer zu rechnen ist. Oder will das Staatliche Bauamt Bayreuth ernsthaft sagen: „Unsere Baustellen sind sicher – es darf nur nicht regnen.“ Die Niederschläge in den letzten Wochen waren zwar reichlich, aber keineswegs katastrophenartig. Im Laufe der nächsten Jahre werden aufgrund fortschreitender Klimaerwärmung ganz andere Regenmengen auf uns zukommen. Was dann?

Zwischen Kauerndorf und Kulmbach werden in Teilbereichen des vorhandenen Hanges mehr als 50 Meter abgebaggert. Vorher wird dort der das Erdreich stabilisierende Wald entfernt. Was wird geschehen, wenn in diese gewaltige Erdbaustelle Regenmengen von 70 l/qm fallen?

Die Begründung, die Vollsperrung der B 289 hätte nichts mit der Ortsumfahrung zu tun, sondern sei ausschließlich der Notwendigkeit geschuldet, die Trinkwasserversorgung Kulmbachs zu schützen, ist ein Verdrehen von Ursache und Wirkung. Die Wahrheit ist: Die alte B 289 zwischen Kauerndorf und Kulmbach passt nicht in das Gesamtkonzept der Ortsumfahrung . Sie wird daher rausgerissen und durch neue Straßen ersetzt.

Selbstverständlich müssen bei neu zu bauenden Straßen die derzeit geltenden technischen Regeln des Trinkwasserschutzes beachtet werden. Für Bestandsstraßen besteht hingegen keine Verpflichtung, diese nachträglich ändern zu müssen. Die seit langer Zeit bestehende B 289 könnte somit – wenn die Ortsumfahrung nicht käme – unverändert dort bleiben, wo sie

ist. Ohne Ortsumfahrung also keine einjährige Vollsperrung!

Es ist auch unseriös, den finanziellen Aufwand für den Neubau der im Nahbereich der

Trinkwasserbrunnen geplanten Straßen als eigene, von der Ortsumfahrung losgelöste Trinkwasserschutzmaßnahme zu bezeichnen. Auch diese Straßen sind unbestritten Teil des gesamten Ortsumfahrungsprojektes.

Heinz-Peter Riedel

95448 Bayreuth