Bürger wollen genaue Auskunft
Autor: Bayerische Rundschau
, Dienstag, 30. Juni 2026
Wie teuer werden die Investitionen in Wasserver- und Abwasserentsorgung für den Einzelnen?
In den vergangenen Wochen hat das Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung Vermessungsarbeiten durchgeführt. Es ging darum, die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen für jedes einzelne Anwesen zu ermitteln. Bürgermeisterin Cornelia Wehner (SPD) erläuterte, dass die Kalkulation nötig sei, um die Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Einrichtungen der Wasserversorgung und der Entwässerung ermitteln zu können. Begeistert von der Flächenermittlung, die sich in die Grundstücks- und in die Geschossfläche gliederte, waren die Untersteinacher nicht.
Denn aus den Schreiben, die jeder Grundstücks- und Hausbesitzer erhielt, ging die wichtigste Frage nicht hervor: „Wer hat wie viel zu zahlen?“ Und genau diese Frage konnte Michael Schulte vom gleichnamigen Fachbüro auch in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung nicht beantworten.
Rechtliche Hintergründe
Es ging einzig und allein darum, die rechtlichen Hintergründe zu erklären und den Bürgern transparent zu machen. Und vorsorglich betonte Bürgermeisterin Cornelia Wehner, dass auch ausschließlich Grundstücks- und Hauseigentümer redeberechtigt seien.
Tatsächlich sind die rechtlichen Berechnungsgrundlagen komplex. Michael Schulte erklärte, dass jedes Grundstück vermessen werden und dass auch unbebaute Grundstücke beitragspflichtig sein können, wenn sie erschlossen sind. „Entscheidend ist dabei nicht, ob jemand Wasser tatsächlich nutzt, sondern ob ein Grundstück grundsätzlich die Möglichkeit hat, an die öffentliche Einrichtung angeschlossen zu werden“, so Michael Schulte. Deshalb seien auch unbebaute, aber bebaubare Grundstücke beitragspflichtig.
Generell legt das Fachbüro die Außenmaße der Gebäudlichkeit bei der Kalkulation zugrunde. Garagen, die keinen Wasseranschluss haben, sind beitragsfrei. Garagen mit Wasseranschluss allerdings nicht. Und noch ein „Geheimnis“ lüftete der Experte. Denn es ist auch wichtig, ob eine Garage beispielsweise eine Verbindungstür zum Haus hat. Mit Verbindungstür wäre die Garage beitragspflichtig, ohne nicht. Bei diesen Erläuterungen ging ein Raunen durch die Halle. Ähnlich verhält es sich mit Lagerhallen. Eine einzige Verbindungstür kann die Beitragsfreiheit aufheben - auch dann, wenn sie nachträglich eingebaut worden ist.
Die Unterschiede
Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung stand die Unterscheidung zwischen Beiträgen und Gebühren. Beiträge dienen der Finanzierung großer Investitionen wie dem Neubau, der Erneuerung oder der Verbesserung von Wasserleitungen und Kanälen. Gebühren dagegen decken die laufenden Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der Einrichtungen, sagte Schulte und fügte hinzu, dass die Gemeinde Untersteinach gesetzlich verpflichtet ist, die Einrichtungen kostendeckend zu finanzieren. „Eine Querfinanzierung über Steuereinnahmen ist nicht zulässig. Die Kosten müssten vielmehr über Beiträge und Gebühren auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Und unser Ziel ist es, die Grundlage für rechtssichere Beitrags- und Gebührenbescheide zu schaffen“, so Schulte.
Auch die Keller zählen mit
Michael Schulte ging auch auf das aufwändige Prozedere, die Flächen zu erfassen, ein. Denn Grundlage der Berechnung seien die tatsächlichen Grundstücks- und Geschossflächen.