Bierkrug grundlos ins Gesicht geschlagen
Autor: Bayerische Rundschau
, Mittwoch, 29. Juli 2026
Ein 42-jähriger Berliner ist auf dem Bierfest im vergangenen Jahr ausgerastet – Nachspiel vor Gericht
Rund fünf Maß Bier gönnte sich ein 42-jähriger Berliner beim gemeinsamen Bierfestbesuch mit Geschäftskollegen im vergangenen Jahr. Die daraus resultierenden 2,35 Promille in seinem Blut sollten Folgen haben – nicht nur für ihn, sondern auch für einen 56-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach.
Denn: Dem Familienvater wurde von dem unbekannten Festbesucher grundlos ein Bierkrug ins Gesicht geschlagen . Der Berliner hatte zuvor keine seiner Meinung nach zufriedenstellende Wegbeschreibung zu seinem Hotel erhalten. Die Folgen für das Opfer: Ein Klinikaufenthalt und ein zweimonatiger Heilungsprozess der Verletzungen.
Geschehen ist das Ganze fast genau vor einem Jahr am 29. Juli 2025. Das Kulmbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Käsbohrer beschäftigte sich nun mit der juristischen Aufarbeitung des Angriffs. Der bisher unbescholtene Angeklagte aus Berlin wurde am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. 2000 Euro muss er zugunsten der Feuerwehr bezahlen.
Weit auseinander lagen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklagevertreterin hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahre beantragt, die Anwältin lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Richter sagte in seinem Urteil unter anderem: „Der Schlag war zu massiv.“ Es könne keine Bewährungsstrafe unter einem Jahr verhängt werden. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des hohen Alkoholkonsums könne jedoch angenommen werden. Zu Lasten des Verurteilten gingen die psychischen Folgen bei dem Opfer und dessen Tochter, die Zeugin des Vorfalls war.
Angeklagter hat Filmriss
Wenig konnte der Angeklagte aus seinem Gedächtnis zum Tatverlauf im Gerichtssaal beitragen. Er bereute mit bewegten Worten seine Tat. Er erinnere sich lediglich, dass man nach einer Veranstaltung bei seinem Geschäftskunden zusammen im Bierfest eingekehrt sei. Er hatte in der Nacht in einem Kulmbacher Hotel übernachtet und wohl alleine das Festzelt verlassen. Den Bierkrug, den er bei der Tat bei sich hatte, habe er zuvor als Souvenir gekauft.