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Bierkrug grundlos ins Gesicht geschlagen


Autor: Bayerische Rundschau

, Mittwoch, 29. Juli 2026

Ein 42-jähriger Berliner ist auf dem Bierfest im vergangenen Jahr ausgerastet – Nachspiel vor Gericht


Rund fünf Maß Bier gönnte sich ein 42-jähriger Berliner beim gemeinsamen Bierfestbesuch mit Geschäftskollegen im vergangenen Jahr. Die daraus resultierenden 2,35 Promille in seinem Blut sollten Folgen haben – nicht nur für ihn, sondern auch für einen 56-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach.

Denn: Dem Familienvater wurde von dem unbekannten Festbesucher grundlos ein Bierkrug ins Gesicht geschlagen . Der Berliner hatte zuvor keine seiner Meinung nach zufriedenstellende Wegbeschreibung zu seinem Hotel erhalten. Die Folgen für das Opfer: Ein Klinikaufenthalt und ein zweimonatiger Heilungsprozess der Verletzungen.

Geschehen ist das Ganze fast genau vor einem Jahr am 29. Juli 2025. Das Kulmbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Käsbohrer beschäftigte sich nun mit der juristischen Aufarbeitung des Angriffs. Der bisher unbescholtene Angeklagte aus Berlin wurde am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. 2000 Euro muss er zugunsten der Feuerwehr bezahlen.

Weit auseinander lagen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklagevertreterin hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahre beantragt, die Anwältin lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Richter sagte in seinem Urteil unter anderem: „Der Schlag war zu massiv.“ Es könne keine Bewährungsstrafe unter einem Jahr verhängt werden. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des hohen Alkoholkonsums könne jedoch angenommen werden. Zu Lasten des Verurteilten gingen die psychischen Folgen bei dem Opfer und dessen Tochter, die Zeugin des Vorfalls war.

Angeklagter hat Filmriss

Wenig konnte der Angeklagte aus seinem Gedächtnis zum Tatverlauf im Gerichtssaal beitragen. Er bereute mit bewegten Worten seine Tat. Er erinnere sich lediglich, dass man nach einer Veranstaltung bei seinem Geschäftskunden zusammen im Bierfest eingekehrt sei. Er hatte in der Nacht in einem Kulmbacher Hotel übernachtet und wohl alleine das Festzelt verlassen. Den Bierkrug, den er bei der Tat bei sich hatte, habe er zuvor als Souvenir gekauft.

„Ich kann mich erst wieder erinnern, als die Polizei kam. Ich hatte einen kompletten Filmriss.“ Erst später habe er gehört, was geschehen war. „Ich war geschockt, dass ich so was machen kann.“ In Berlin habe er sich deshalb in therapeutische Behandlung begeben. Inzwischen habe er schon die Anwaltskosten des Geschädigten und ein Schmerzensgeld von 2000 Euro bezahlt.

Gut erinnern an den Ablauf und die Schläge konnte sich dagegen das 56-jährige Opfer. Er habe gegen 23 Uhr seine minderjährige Tochter und deren Freundinnen vom Fest mit dem Auto abholen wollen. Von einem Parkplatz in der Klostergasse aus habe er auf die Mädchen gewartet.

Hotel nicht gefunden

Plötzlich habe der Angeklagte an seiner offenen Wagenscheibe gestanden und habe nach dem Weg in sein Hotel gefragt. Als er erwiderte, dass er die Unterkunft nicht kenne, habe der in seinem Handy gesucht und ihm die Straße genannt. Als er erneut sagte, dass er das Hotel nicht kenne, habe der Angeklagte ihm sofort den Krug ins Gesicht geschlagen .

Inzwischen seien die Mädchen eingestiegen. Der Angeklagte habe gebrüllt, dass auch er von ihm nach Hause gebracht werden wolle und habe dabei erfolglos versucht, die Hintertüren zu öffnen. Als dies nicht gelang, habe er den im Auto Sitzenden aufgefordert auszusteigen mit den Worten „Komm raus, ich mach dich fertig“.

Einige bis heute noch Unbekannte hätten den Angeklagten schließlich zurückgezogen und ihm sei es gelungen, stark blutend mit dem Wagen in die Nähe der Rotkreuzstation zu fahren. Die Mädchen habe er nach dem Verlassen des Wagens eingesperrt, damit der Angeklagte keinen Zugang hat. Später sei bei ihm eine Gehirnerschütterung und ein Nasenbeinbruch festgestellt worden.

Traumatisches Erlebnis

Teils unter Tränen berichtete die 17-Jährige Tochter von ihren traumatischen Erlebnissen als Zeugin. Noch heute sei sie von der Tat so schockiert, dass sie nie mehr ins Bierfest gehen wolle. „Ich gehe nicht mehr zum Bierfest . Ich habe mich schuldig gefüllt, weil mein Vater mich abholen musste.“

Die Staatsanwältin glaubte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte trotz des hohen Alkoholgenusses voll schuldfähig gewesen sei. Schließlich habe der mit dem Geschädigten noch logisch sprechen und mit seinem Handy das Hotel recherchieren können. Der Angeklagte könne von Glück reden, dass er nicht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht angeklagt wurde.

Die Verteidigerin verwies darauf, dass der Angeklagte bisher ein sozial eingebundenes Leben geführt und selbst Familie habe. „Er hat keine Erinnerung mehr, er ist schockiert.“

„Passt nicht zu Ihnen“

„Das was sie gemacht haben, passt nicht zu ihrem Leben“, bestätigte auch der Richter in seinem Urteil. Er glaube dem Angeklagten , dass der heute noch darunter leide, was in seinem „Bierdunst“ passierte. Es sei ein unglücklicher Zufall gewesen, dass die Beteiligten an dem Tag aufeinander getroffen seien.