Standortfrage Der Stellplatz für den ASB-Rettungswagen soll eigentlich auf dem Bauhofgelände entstehen. Doch im Schneckenloher Gemeinderat gehen die Meinungen darüber auseinander.
Eigentlich wollte der Schneckenloher Bürgermeister Knut Morgenroth ( SPD ) seine Gemeinderäte nur über ein paar Themen informieren. Mindestens zwei davon schaffen es jetzt aber voraussichtlich auf die ordentliche Tagesordnung der nächsten Sitzung, denn hier ergab sich Diskussionsbedarf. Zum einen sind das der geplante Rettungswagenstellplatz auf dem Bauhofgelände, zum anderen der Antrag eines Bürgers , die Brunnengasse für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Nach einer ersten Meinungserkundung unter den Gemeinderäten sah es allerdings nicht so aus, als wolle man die Brunnengasse für den Durchgangsverkehr komplett sperren. Vorstellen könne man sich dagegen, dass aus ihr künftig eine Spielstraße werden könnte.
„Dann darf man dort nur noch mit sechs km/h durchfahren“, erklärte der Bürgermeister. Jetzt will man sich bis zur nächsten Sitzung eingehender mit diesem Thema beschäftigen, um dann eventuell einen Beschluss zu fassen.
Bauhofgelände nicht unumstritten
Nicht ganz so einfach wird das vermutlich beim ASB-Rettungswagenstellplatz. Dieser soll auf dem Bauhofgelände entstehen und den Einsatzbereich südlicher Landkreis Kronach/Weidhausen/Sonnefeld/Ebersdorf abdecken. Während Knut Morgenroth sich seiner Sache sicher war und meinte: „Darüber sind wir froh“, entgegnete Zweiter Bürgermeister Andreas Kristek: „Warum sollten wir darüber froh sein?“ Er hatte Bedenken, dass man sich den Bauhof dadurch quasi „verbaue“ und ihn nicht mehr für Feste oder dergleichen nutzen könne. Und überhaupt gebe es dann ein gewaltiges Platzproblem.
Eine Diskussion gab es auch darüber, wo, wann und in welcher Form die infrage kommenden Stellplätze überhaupt geprüft wurden. Kristek möchte gerne Alternativen, allerdings waren viele Gemeinderäte mit dem Standort Bauhof einverstanden. Morgenroth möchte für den Stellplatz des ASB-Rettungswagens, der ab dem 1. Januar 2022 an jedem Tag von 8 bis 20 Uhr genutzt werden soll, gerne ein Erbbaurecht verankern.