Wieder persönlich melden
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Kronach, Sonntag, 29. August 2021
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten man sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1...
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten man sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die örtliche Agentur für Arbeit rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.
Die Agentur für Arbeit empfiehlt für die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800/4555500 einen Termin zu vereinbaren. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist aber auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen E-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen findet man unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.