Wegen Kampfhunden: Teuschnitz revidiert Hundesteuer-Satzung
Autor: Heike Schülein
Teuschnitz, Dienstag, 23. November 2021
In der September-Sitzung hatte der Stadtrat die Modalitäten der Hundesteuer geändert. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers musste der Beschluss am Mo...
In der September-Sitzung hatte der Stadtrat die Modalitäten der Hundesteuer geändert. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers musste der Beschluss am Montag neu gefasst werden. Der Grund: Eine differenzierte Steuer für Kampfhunde mit Negativzeugnis ist nicht rechtens.
Nachdem die Hundesteuer in Teuschnitz seit 1981 nicht angepasst worden war, hatte der Stadtrat eine Anhebung von bislang elf auf 40 Euro beschlossen. Bereits damals hatte sich das Gremium hinsichtlich einer Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde schwergetan, nachdem die Satzung bis dato keinen abweichenden Steuersatz enthalten hatte. Nach längerem Für und Wider entschied man sich für eine Unterscheidung mit oder ohne Negativzeugnis. Für einen Kampfhund mit positivem Wesenstest sollten jährlich 150 Euro, ohne 300 Euro fällig werden.
Wie Bürgermeister Frank Jakob (FW) nun am Montagabend erläuterte, ist eine erhöhte Steuer für Kampfhunde mit Negativzeugnis nicht rechtens. Wenn ein Vierbeiner nachweislich keine gesteigerte Aggressivität vorweise, sei diese nach dem Regelsteuersatz zu behandeln. Daher gelte auch für sie die einfache Hundesteuer von 40 Euro. Liege kein Negativzeugnis vor, bleibe es bei 300 Euro.
„Recht ist Recht, daran können wir nichts ändern“, verdeutlichte Jakob. Eine Gegenstimme kam dennoch von Mario Stingl ( SPD ).
Grünes Licht gab es für den Antrag von Frank Steschulat auf Neubau einer Gerätehalle in der Frankenwaldstraße.
Nachdem die Oktober-Sitzung entfallen war, hatte der Bürgermeister zahlreiche Neuigkeiten zu vermelden. Mit Schreiben vom 9. November erhielt die Stadt die Zusage über eine Stabilisierungshilfe von 400 000 Euro, wofür er ausdrücklich dankte. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden der Bauhof und Baumpfleger bis Ende Februar Grünschnittarbeiten durchführen. Begehungen hierzu fanden bereits im Bereich des Baugebiets Teuschnitz-Aue in Rappoltengrün sowie in Haßlach statt.