Feuerschutz Kreisbrandrat Joachim Ranzenberger konnte den Kreisausschuss mit seinem Fahrzeugkonzept überzeugen. Vor allem die Zuschüsse wurden neu geregelt.
Sie rennen rein, wenn andere rausrennen. Sie retten, bergen, und schützen. Rund um die Feuerwehren im Landkreis drehte sich die jüngste Kreisausschusssitzung. Erster Punkt auf der Tagesordnung war ein Fahrzeugkonzept, das Kreisbrandrat Joachim Ranzenberger vorstellte.
Im Vorfeld hatte dazu Landrat Klaus Löffler betont: „Ein wichtiger Gesichtspunkt ist der Klimawandel. Ein überörtliches Feuerwehr-Fahrzeugkonzept soll dafür die Grundlage bilden.“
Dass die Herausforderungen nicht geringer werden, konnte Ranzenberger bestätigen. Doch zunächst gab er eine kurze Übersicht und teilte die Feuerwehrfahrzeuge im Landkreis in vier Gruppen ein. „In die Kategorie eins fallen Standardfahrzeuge wie Tanklöschfahrzeuge oder Löschfahrzeuge. Sie sind von den Gemeinden zu beschaffen, zu unterhalten und zu finanzieren.“
Daneben gebe es Fahrzeuge, die von Bund und Land beschafft werden. „Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises bei der Beschaffung ist hier nicht vorgesehen.“ In den Bereich der Fahrzeuge, die vom Landkreis beschafft und unterhalten werden müssten, fielen zum Beispiel die Gerätewagen für den Atem- und Strahlenschutz sowie für Ölunfälle. Ranzenberger: „Eine Neubeschaffung dieser beiden, rein überörtlichen Landkreisfahrzeuge ist unumgänglich und ist schnellstmöglich anzugehen.“ Noch dazu gehöre ein sogenannter Mannschaftstransportwagen (MTW), der mit Sondersignal und Funk ausgestattet und im Feuerwehrzentrum stationiert werden solle. Ersatz benötige man aber auch für die aus den 1960er Jahren stammenden Ölwehranhänger in Kronach , Pressig und Tettau. Hier solle der Standort Wallenfels hinzukommen.
Als vierten Punkt nannte Ranzenberger Fahrzeuge, die eine überörtliche Bedeutung haben. Dazu zählten Drehleitern, Rüstwagen, größere Schlauchwagen oder auch große Tanklöschfahrzeuge. Drei dieser Fahrzeuge seien bereits im Landkreis vorhanden, so der Kreisbrandrat . Für die Förderung des Landkreises bezüglich der Tanklöschfahrzeuge lautete die Empfehlung, maximal ein solches Auto pro Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu bezuschussen. Seine Rechnung lautete so: „Anschaffungskosten minus Staatszuschuss, der verbleibende Rest hälftig geteilt zwischen Kommune und Landkreis.“ Der Landkreiszuschuss sollte aber höchstens bis zur Höhe des Staatszuschusses gehen.