Die Corona-Pandemie stellt auch Behörden wie das Landratsamt vor große Herausforderungen. Um den Dienstbetrieb unter den aktuellen Voraussetzungen sic...
                           
          
           
   
           Die  Corona-Pandemie  stellt auch Behörden wie das Landratsamt vor große Herausforderungen. Um den Dienstbetrieb unter den aktuellen Voraussetzungen sicherzustellen und den  Bürgerinnen  und  Bürgern  auch in Zukunft die Erledigung ihrer Amtsgeschäfte zu ermöglichen, gilt ab Mittwoch, 19. Januar, für den Zutritt ins Landratsamt die 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet). Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise, zu denen neben Genesenenbescheinigung oder  Impfnachweis  auch persönliche Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass zählen, findet im Eingangsbereich des Landratsamtes statt. Unberührt von dieser Regelung bleibt die FFP2-Masken-Pflicht, die auch weiterhin Bestand hat.
       
Um persönliche Begegnungen und damit eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, werden die  Bürgerinnen  und  Bürger  grundsätzlich gebeten, ihre Amtsgeschäfte nach Möglichkeit telefonisch abzuwickeln. Sofern ein persönlicher Besuch unumgänglich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, die letztlich nicht nur ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für seine Beschäftigten, sondern allen voran auch für die  Bürgerinnen  und  Bürger  bieten sollen.
Die 3G-Regelung mit Terminvereinbarung wird zudem von folgenden Kommunen praktiziert: Steinbach am Wald, Weißenbrunn, Tettau, Marktrodach und Ludwigsstadt.