Kreditkartenfälscher muss hinter Gitter
Autor: Katja Nauer
Kronach, Montag, 13. Oktober 2014
Coburg/Kronach — Ein 26-jähriger Mann aus Sri Lanka, dessen Komplizen mit von ihm hergestellten falschen Kreditkarten in Stadt und Landkreis Coburg, Lichtenfels und Kulmbach einkau...
Coburg/Kronach — Ein 26-jähriger Mann aus Sri Lanka, dessen Komplizen mit von ihm hergestellten falschen Kreditkarten in Stadt und Landkreis Coburg, Lichtenfels und Kulmbach einkauften, muss für drei Jahre in Haft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Leverkusener zwei befreundete Männer mit gefälschten Kreditkarten versorgte. Mit diesen Doubletten kauften die Täter nicht nur im Raum Köln und Leverkusen, sondern in rund 40 Fällen auch in Tankstellen und Kaufhäusern in der Stadt und dem Landkreis Coburg, Lichtenfels und der Stadt Kulmbach ein. Dabei entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 24 000 Euro.
Acht Monate Haft abgesessen
Die Daten erlangte der Mann, der aus Holland nach Deutschland einreiste und ursprünglich aus Sri Lanka stammt, über das Internet.
Mit einem ehemaligen Komplizen aus der holländischen Kreditkartenszene zog der 26-Jährige, der in den Niederlanden bereits acht Monaten Haft hinter sich hatte, das Vorhaben konsequent durch: Der Kumpel schickte die Kreditkartendaten übers World Wide Web und der Angeklagte stellte mit einem Laptop und einem Magnetkartenleser die Doubletten her, mit denen er einen Bekannten und dessen Cousin auf Einkaufstour schickte.
Die beiden geständigen Komplizen wurden bereits in Kronach der gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten in 51 Fällen schuldig gesprochen. Beide erhielten jeweils zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Gericht unter Leitung von Vorsitzendem Richter Gerhard Amend wollte nun vor allem klären, ob der Angeklagte die Taten unter dem Aspekt der Gewerbsmäßigkeit begangen hatte, also Geld damit verdienen wollte.
"Bisher hat der Angeklagte ja sehr nebulös über seine Einkünfte geantwortet", sagte er. Er glaube nicht, dass es keine finanziellen Vereinbarungen gegeben habe.
Der Anwalt des Leverkuseners, Harry Steiger, verlas dazu eine Erklärung des Angeklagten, der kein Deutsch spricht, und bestätigte: "Es gab tatsächlich eine 40:60-Prozent-Provisionsvereinbarung." Der Angeklagte habe die Taten begangen, um seine junge Ehefrau ernähren zu können. Damals habe er als Pizzafahrer gearbeitet und im Monat gerade einmal 450 Euro verdient. Ab August 2013 kam der 26-Jährige dann allerdings in der Firma des Schwiegervaters unter. Mit 2500 Euro war der Arbeitsvertrag gut dotiert.
Wohl auch deshalb habe der Angeklagte aus den kriminellen Machenschaften aussteigen wollen.
Programm 85 Mal gestartet
Martin Kahlert, Sachverständiger für Forensische Informations- und Kommunikationstechnik, untersuchte den Laptop und das Magnetlesegerät des Angeklagten, den dieser an einen Komplizen weiter verschenkt hatte. Das Programm, mit dem sich die Doubletten herstellen ließen, sei im Januar 2013 installiert worden und zwischen März und Juli insgesamt 85 Mal gestartet worden, bestätigte er.
Auch die Datenübertragung übers Internet listete er auf mehr als 100 Seiten akribisch auf. "Allein an den Namen der Partner wie "Worldbusiness" sieht man, dass der Kreditkartenhandel geschäftsmäßig betrieben wird", erklärte er.
In ihrem Plädoyer schrieb Staatsanwältin Susanne Heppel dem Angeklagten die Führungsrolle zu.
Dabei stützte sie sich auf Kahlerts Aussage: "Über einen Zeitraum von fast einem Jahr hat sich der Angeklagte Kreditkartendaten beschafft", sagte sie, "während dieser Zeit befanden sich die entsprechenden Geräte in seinem Besitz." Dabei habe der Leverkusener hohe kriminelle Energie aufgewendet. Heppel beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Fälschung in 69 Fällen
Verteidiger Harry Steiger bezweifelte das: "Der verurteilte Kumpan hat darüber einfach nur gelogen", sagte er, "es gibt keine belegbaren Beweise, dass der Angeklagte der Drahtzieher gewesen ist." Es sei äußerst leicht, diese Karten herzustellen und im Verkehr einzusetzen, betonte er.
Zudem sei der Schaden für eine Wirtschaftsstraftat extrem gering und sein Mandant könne Wiedergutmachung leisten und forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe, die - um dem Kronacher Gerichtsurteil zu folgen - zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Angeklagte gab zu, einen Fehler gemacht zu haben.
"Er hatte die Kontakte und hat ja auch eingeräumt, dass er es getan hat", sagte Amend in der Urteilsbegründung der Kammer, die den Leverkusener wegen Fälschung von Zahlungskarten in 69 Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.
Das Gericht ging allerdings nicht davon aus, dass der Angeklagte der Drahtzieher und seine beiden Komplizen die Handlanger gewesen seien, erläuterte Amend in Hinblick auf das Urteil in Kronach. Seine Kammer gehe von einem minderschweren Fall aus und sei nicht überzeugt, dass gewerbsmäßiges Handeln vorliege. Die Ehefrau des Angeklagten brach in Tränen aus.