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Krankengeld gibt es auch fürs Kind


Autor: Redaktion

Kronach, Mittwoch, 26. Juli 2017

Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brauchen sie Ruhe - und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind...


Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brauchen sie Ruhe - und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind zu Hause pflegen, können finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bekommen. Immer mehr Eltern in Bayern nutzen das sogenannte Kinderkrankengeld. Während die AOK Bayern 2012 insgesamt 50 884 Fälle verzeichnete, waren es 2016 bereits 75 230 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent.
Im Landkreis Kronach nahmen im vergangenen Jahr 795 AOK-versicherte Mütter oder Väter diese Leistung in Anspruch, im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 52,9 Prozent. Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wächst der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen: 2016 waren es im Landkreis Kronach 30,9 Prozent, 6,6 Prozentpunkte mehr als 2012. Auch die Zahl der Fehltage wegen der Pflege eines kranken Kindes stieg im Landkreis Kronach in den letzten fünf Jahren um 636 Tage auf 1854 Tage im Jahr 2016.


Bis zum 12. Geburtstag

"Grundsätzlich können Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen", sagt Stephan Preisz, Pressesprecher bei der AOK-Direktion Coburg. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Tagen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben. Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns.
"Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss", so Stephan Preisz. Voraussetzung ist auch, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die die Betreuung übernehmen kann. Eine Übersicht zum Kinder-krankengeld gibt die AOK-Faktenbox im Internet unter www.aok.de. red