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Mehrheit im Großlangheimer Rat gegen Nutzungsänderung in Gaststätte


Autor: Winfried Worschech

Großlangheim, Donnerstag, 04. Juli 2024

Diskussionen gab es in der Großlangheimer Ratssitzung am Dienstagabend zum Antrag auf Nutzungsänderung von Ober- und Dachgeschoss zu einer Beherbungsstätte im Gasthaus an der Hauptstraße (ehemals Gaststätte "Zum Hadi").


Diskussionen gab es in der Großlangheimer Ratssitzung am Dienstagabend zum Antrag auf Nutzungsänderung von Ober- und Dachgeschoss zu einer Beherbungsstätte im Gasthaus an der Hauptstraße (ehemals Gaststätte "Zum Hadi").

Bürgermeister Peter Sterk informierte dazu, dass die Regierung von Unterfranken Wohnraum für temporäre Gäste suche. Er verlas zudem die Stellungnahme des Bauamtes, aus der auch hervor ging, dass weitere Stellplätze notwendig würden. "Die Genehmigung zum Umbau liegt beim Landratsamt und eine eventuelle Nutzung wird durch die Regierung von Unterfranken festgestellt", fasste der Bürgermeister zusammen.

Einige Ratsmitglieder hatten Zweifel, ob die Auflage für die Stellplätze umgesetzt werden könne. Es wurden auch Befürchtungen in der Richtung geäußert, dass der Parkplatz am Winzerbrunnen als Stellplatz genutzt werde. Der Beschlussvorschlag mit dem Inhalt, dass der Gemeinderat der Nutzungsänderung zustimme und zwei Stellplätze fordere, bekam zehn Gegenstimmen, zwei Stimmen waren dafür.

Für das gleiche Anwesen kam auch noch der Antrag auf Nutzungsänderung des Nebengebäudes von Gastronomie auf Wohnung. Aus den Informationen dazu ging hervor, dass es darum gehe, Scheune und Nebenhalle zu Wohnungen umzunutzen. Dem Beschlussvorschlag, der Nutzungsänderung zuzustimmen und weitere Stellplätze zu fordern, stimmten zehn Ratsmitglieder zu, zwei waren dagegen.

Gemeinde nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig

Einstimmig abgesegnet wurde der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde auf der Grundlage der neuen Globalkalkulation. Als Vorlage diente die bayerische Mustersatzung, teilte der Bürgermeister mit. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass die Gemeinde nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig sei, "ab der Grenze ist der oder die jeweilige Grundstücksbesitzerin zuständig, für die Schieber die Gemeindearbeiter". Der Beitragssatz liegt bei 1,48 Euro pro Quadratmeter (qm) Grundstücks- und bei 5,55 Euro pro qm Geschossfläche. Sterk erinnerte auch daran, dass in der Dezember-Ratssitzung der Wasserpreis einstimmig auf 2,84 Euro pro Kubik angehoben wurde, was inklusive der Mehrwertsteuer einen Endpreis von 3,04 Euro ergibt.

Die Eltern der Krippen- und Kindergartenkinder wurden mittels Befragungsbögen nach dem tatsächlichen Bedarf befragt. Daraus ergaben sich folgende Öffnungszeiten: Krippe von 7.15 bis 14.15 Uhr, Eulengruppe von 7.15 bis 14.15 Uhr mit der Möglichkeit, dann in den Kindergartenbereich zu wechseln, der von 7.15 bis 15.15 Uhr angesetzt ist. Diese Zeiten wurden einstimmig abgesegnet. Das Ratskollegium stimmte zudem geschlossen für eine Anpassung in vollen Stunden mit der Einberechnung der Hol- und Bringzeiten und für die Abrechnung nach dem tatsächlich gebuchten Zeitkorridor ab September.

Zuschuss ab dem dritten Lebensjahr

Die Beiträge pro Monat liegen in der Krippe für vier Stunden bei 150 Euro (Kindergarten: 115 Euro), bei vier bis fünf Stunden bei 165 Euro (130), bei fünf bis sechs Stunden bei 180 Euro (145), bei sechs bis sieben Stunden bei 195 Euro (160) und bei sieben bis acht Stunden bei 210 Euro (175). Dazu kam die Information, dass der Freistaat einen Zuschuss ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung in Höhe von 100 Euro gewährt.

Zum Fortgang der Kanal- und Wasserversorgungsarbeiten in der Albertshofener Straße und in der Rossgasse teilte der Bürgermeister mit, dass mit den Schachtsanierungen die Firma Türpe beauftragt wurde, der von der Firma Weis verlegte Kanal zu 98 Prozent fertig ist und jetzt noch der Asphaltbelag in der Albertshofener Straße und im Kranzerweg anstehe. Für den Hochwasserschutz denke man über einen kleinen Teich im Bereich der "Hardt" nach.