Mainbernheim: Solaranlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch im Altort erlaubt
Autor: Robert Haaß
Mainbernheim, Freitag, 23. Juni 2023
Eines kann man den Mainbernheimer Stadträtinnen und Stadträten nicht vorwerfen: Dass sie sich nach der Suche der besten Lösung für ein Projekt nicht genügend Zeit lassen und nicht ausführlich genug diskutieren. So geschehen am Donnerstagabend bei der Neugestaltung der Kitzinger Straße und der Änderung der Gestaltungssatzung für Solaranlagen.
Eines kann man den Mainbernheimer Stadträtinnen und Stadträten nicht vorwerfen: Dass sie sich nach der Suche der besten Lösung für ein Projekt nicht genügend Zeit lassen und nicht ausführlich genug diskutieren. So geschehen am Donnerstagabend bei der Neugestaltung der Kitzinger Straße und der Änderung der Gestaltungssatzung für Solaranlagen.
Gleich drei Varianten hatte das Planungsbüro für eine Umgestaltung der Kitzinger Straße untersucht. Am Ende war es eine Kombination aus Verkehrsberuhigung und Tempo 30, die das Motto "Ankommen und Einleiten in die Stadt", wie es Planerin Franziska Liebig formulierte, wohl am besten erfüllte. Vom Parkplatz am Ortseingang bis an die Einmündung in die Neue Bergstraße soll es einen weitgehend "konservativen" Ausbau geben. Gehsteige, Längsparkplätze entlang des Friedhofs und eine Einengung der Straße zur Verehrsverlangsamung führen den Fahrzeugverkehr zwar in die Straße hinein, schützen aber Fußgänger und machen optisch auf die kommenden Veränderung aufmerksam.
Denn von der Straßeneinmündung am Friedhof bis zum Unteren Tor liegt dann das gleiche Pflaster, wie es in der Altstadt verlegt wird, ändert sich die Zone 30 in den Verkehrsberuhigten Bereich, gibt es keine Trennung mehr von Fahrbahn und Gehsteig. Damit konnten sich die Rätinnen und Räte nach längerer Diskussion durchaus anfreunden. Lediglich Thomas Kramer fühlte sich angesichts der ersten Einsicht in die Verkehrspläne "etwas überfahren" und bat um eine Vertagung des Beschlusses, die denn auch gewährt wurde.
Solaranlagen auf Dächern in historischen Altorten – das war lange tabu, wird aber angesichts der aktuellen Klimadiskussionen immer mehr Thema. Neue Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ermöglichen nun auch die Nutzung von Solaranlagen innerhalb historischer Altstädte – aber unter Bedingungen, so Planerin Yvonne Slanz in ihrem Entwurf für die Erweiterung der Gestaltungssatzung. Diese Punkte waren Ergebnis eines Ortstermins mit dem Stadtrat im Mai und natürlich gab es auch hier Diskussionsbedarf.
Konsens: Es wird auch künftig Bereiche geben, in denen Solaranlagen nicht zugelassen werden – etwa auf markanten Gebäuden und in öffentlich einsehbaren Bereichen. Zulässig sollen die Anlagen auf "Dachflächen, die vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind" werden. Offen blieb am Ende allerdings die genaue Definition des Begriffs "öffentlicher Raum". Eine Diskussion hierzu entzündete sich an einem aktuellen Antrag für Solarpaneele auf einem hintenliegenden Gebäude in der Judengasse.
Dieses Dach ist vom öffentlichen Raum so gut wie nicht einsehbar – ein bisschen aber doch. Zudem sollen die Module dort "abgetreppt" aufgebracht werden und nicht in "geschlossenen, rechteckigen, nicht unterbrochenen Feldern" wie es die Satzung möchte. Am Ende der Diskussion gab es die klare Ansage: In den Entwurf muss die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen hineingeschrieben werden. Und damit folgte das Gremium auch der Vorgabe von Bürgermeister Peter Kraus: "Wir müssen den Menschen das verkaufen, wenn ich also ein Dach vom öffentlichen Raum aus nicht einsehen kann, dann müssen wir die Anlage auch genehmigen."
Planerin Yvonne Slanz machte zudem deutlich, wie wichtig die Beratungen der Bauwerber durch ihr Büro sind. "Passgenaue Lösungen brauchen Beratung – wir werden Lösungen finden", sagte sie zu. Am Ende stimmen Rätinnen und Räte einstimmig der Satzungsergänzung zu. Die wiederum wird nun dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt zur weiteren Diskussion vorgelegt.