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Mehrere Baugebiete beschäftigen den Rödelseer Gemeinderat


Autor: Gerhard Krämer

Rödelsee, Donnerstag, 12. Sept. 2024

Zwei Baugebiete beschäftigen den Rödelseer Gemeinderat derzeit. Während es für das "Am Schwanberg" meist die Bauanträge sind, beschäftigt sich das Gremium beim bereits weitgehend bebauten Baugebiet "Im Schlossgrund" mit dem Bauleitverfahren.
Das Baugebiet "Am Schwanberg" füllt sich. Bald beginnt auch der Bau des Kreisverkehrs.


Zwei Baugebiete beschäftigen den Rödelseer Gemeinderat derzeit. Während es für das "Am Schwanberg" meist die Bauanträge sind, beschäftigt sich das Gremium beim bereits weitgehend bebauten Baugebiet "Im Schlossgrund" mit dem Bauleitverfahren für die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit den beiden Bebauungsplänen "Mischgebiet Im Schlossgrund" und "Wohngebiet Im Schlossgrund".

Bereits in der August-Sitzung des Gemeinderates wurde grundsätzlich das weitere Vorgehen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes "Am Schwanberg" beschlossen. Die Musterzeichnungen zur Wandhöhe und Firsthöhe wurden laut Verwaltung lediglich zur besseren Verständlichkeit der textlichen Festsetzungen hinzugefügt. Zur Beibehaltung besteht aber keine rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund werden die Zeichnungen aus den Festsetzungen beziehungsweise der bildhaften Darstellung im Bebauungsplan ersatzlos gestrichen.

Der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans "Am Schwanberg" erhält demnach das Datum 10. September 2024. Die bereits gebilligten Änderungen werden im vereinfachten Verfahren nun öffentlich ausgelegt. Das Verfahren müsste demnach bis Jahresende abgeschlossen sein. Für die Anbindung des Baugebietes "Am Schwanberg" soll ein Kreisverkehr gebaut werden. In Kürze wird sich der Gemeinderat mit der Vergabe der Bauleistungen beschäftigen.

Das Bauleitverfahren für die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Im Schlossgrund" und "Wohngebiet Im Schlossgrund" werden laut Bürgermeister Burkhard Klein gemeinsam mit dem Planungsbüro Arz Ingenieure gemacht.

Zwei getrennte Verfahren

Das Planungsbüro hat nun ein Ergänzungsangebot zum bestehenden Honorarvorschlag vorgelegt, welches weiterhin Gültigkeit behält. Begründet wird das Ergänzungsangebot damit, dass aufgrund der juristischen Auseinandersetzung mit einem Anlieger zwei getrennte Verfahren, also zwei Bebauungspläne, erstellt werden müssen. Dies war bei der ersten Angebotserstellung nicht berücksichtigt worden.

Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Würzburg bei den baurechtlichen Nachbarklagen einen Vergleich vorgeschlagen. Klein informierte, dass die Gemeinde dem Vergleichsvorschlag zustimmt. In einem Schreiben an das Gericht sei mitgeteilt worden, dass das Zeitfenster knapp bemessen sei. Ob der Zeitrahmen eingehalten werden könne, liege nun auch am weiteren Verfahren, sagte Klein. Der Auftrag für ein neues, naturfachliches beziehungsweise artenschutzrechtliches Gutachten werde wohl in der September-Sitzung erteilt werden, informierte Klein.