"Kinderinsel" stößt an Grenzen
Autor: Adelheid Waschka
Reckendorf, Dienstag, 05. November 2019
Die Erweiterung der Reckendorfer Kindertagesstätte erfordert viel planerisches Fingerspitzengefühl.
Die erforderliche Erweiterung der "Johanniter-Kinderinsel" um eine Kindertagesstätte verlangt ein außerordentlich hohes Maß an Planungsaufwand. Dem musste sich der Reckendorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung widmen.
Denn einerseits bedarf der Bebauungsplan "Breitenäcker I" einer Änderung, nämlich der ersten, um eine Teilfläche aus der fraglichen Flurnummer 232/62 mit der Zweckbestimmung auf "Kindertagesstätte" umzuwidmen, andererseits erfährt der Flächennutzungs- und Landschaftsplan eine achte Berichtigung, da dieses Grundstück genau an einen Teil des "Naturparks Haßberge" anschließt und somit als Saum eines landschaftlichen Vorbehaltsgebietes gilt. Dipl.-Ing. Christian Dremel der Fa. Höhnen & Partner (Bamberg) erklärte dem Gremium diesen Sachverhalt und formulierte sowohl den Aufstellungs- wie auch den Auslegungsbeschluss in einer Planbegründung.
Höhere Anforderungen
Auslöser für das ganze Prozedere ist die Umstrukturierung der bisherigen Hortgruppe, einer gemischten Gruppe mit 20 Kindern, welche zu einer Kinderkrippengruppe mit zwölf Kindern werden soll. Letztere benötigt höhere Anforderungen, ergänzte Erster Bürgermeister Manfred Deinlein (SPD), wie auf das Alter angepasste Sanitäranlagen, einen gesonderten Ruheraum oder Essbereich. Die Schülergruppe selbst werde an einem anderen Standort, dem Alten Kindergarten, untergebracht.
Da das derzeitige Bestandsgebäude bereits an die erlaubte Baugrenze reicht, soll nach einheitlichem Beschluss die fragliche, bisher als "Allgemeines Wohngebiet" deklarierte Fläche - 0,43 Hektar - als "Gemeindebedarfsfläche" festgesetzt werden. Somit erweitert sich die Grundflächenzahl von 0,35 auf maximal 0,7 Hektar.
Für die rasche Umsetzung wählte man ein beschleunigtes Verfahren, ohne Umweltbericht und Ausgleichsflächen. Mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf wird der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung genüge getan.