Druckartikel: Keinen Alkohol zur Kirchweih mitbringen

Keinen Alkohol zur Kirchweih mitbringen


Autor: Evi Seeger

Lonnerstadt, Mittwoch, 25. Sept. 2019

Beim Lonnerstadter Kellerfest im Sommer gab es sie bereits, jetzt wurde auch für die Kirchweih eine Verordnung erlassen, die das Mitführen alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen verbietet. Al...


Beim Lonnerstadter Kellerfest im Sommer gab es sie bereits, jetzt wurde auch für die Kirchweih eine Verordnung erlassen, die das Mitführen alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen verbietet. Als Beginn des Verbotszeitraums legten sich die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung auf 20 Uhr an den Kirchweihtagen fest. 22 Uhr sei wegen des so genannten "Vorglühens" von vielen Gemeinden als zu spät erachtet worden, teilte Bürgermeister Stefan Himpel (FW) mit. Eine solche präventive Verordnung habe sich bereits in anderen Gemeinden bewährt. Zudem gebe sie der Polizei eine rechtliche Handhabe, einzugreifen.

Rund um die Mühlgasse

Die Verordnung betrifft die Kirchweihachse Mühlgasse einschließlich der Straße An den Kellern. Zur Verbotszone zählt auch die Mühlgasse in Richtung Süden. Auf dem Platz an der Einmündung in Richtung Badgasse wird sich der Hauptplatz der Kirchweih befinden.