Druckartikel: Keine Gebühren für Kindergarten

Keine Gebühren für Kindergarten


Autor: Sylvia Hubele

Hallerndorf, Sonntag, 16. Juni 2019

Gemeinderat  Wegen einer neuen Bezuschussung der Kindergartenbeiräge müssen einige Eltern in keine Beiträge mehr zahlen. Das beschloss der Gemeinderat, doch nicht um zuvor auch die Gefahren einer gebührenfreien Betreuung zu erörtern.
Die Hallerndorfer Kindergärten werden gebührenfrei. Symbolfoto: Kindergarten Aura/Archiv


Hallerndorf — Keine Gebühren für Kinder ab drei Jahren im Kindergarten. Weil die Bayerische Staatsregierung ab dem 1. April dieses Jahres einen Zuschuss von 100 Euro zum Kindergartenbeitrag nicht nur für das letzte Jahr im Kindergarten zahlt, sondern bereits ab dem dritten Lebensjahr, können sich die Eltern der Kinder in Hallerndorfer Kindergärten freuen.

Da selbst bei einer Betreuungszeit von maximal neun Stunden der monatliche Elternbeirat diesen Betrag nicht übersteigt, werden für den Besuch des Kindergartens für Kinder ab drei Jahren jetzt keine Gebühren mehr erhoben, entschieden die Gemeinderäte.

Lebhafte Diskussion

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Immerhin profitieren von dieser Regelung 75 Kinder in den drei Kindergärten.

Die Gemeinderäte vermuteten, dass daraufhin mehr Eltern ihre Kinder länger als neun Stunden betreuen lassen würden. Sie gaben zu bedenken, dass die Buchungszeit steige, wenn der Kindergartenplatz nichts mehr koste.

Das habe nicht nur Auswirkungen auf die Personalkosten der Gemeinde, sondern würde die ohnehin knappe Personalsituation noch weiter verschärfen.

Abhängig vom Verdienst?

Ob der Zuschuss unabhängig vom Verdienst der Eltern sei, wollte Stephan Beck (WG Willersdorf-Haid) vom Kämmerer Christian Schmitt wissen. Dieser bejahte die Frage.

Daher einigten sich die Gemeinderäte darauf, die Gebühren für den Besuch des Kindergartens bis Ende August zu belassen und ab diesem Zeitpunkt eine andere Staffelung zu beschließen.

Das Spiel- und Getränkegeld in Höhe von 10 Euro monatlich sei jedoch weiterhin von den Eltern zu zahlen. Ab 2020 ist vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine weitere Beitragsentlastung geplant, teilte der Kämmerer den Gemeinderäten mit.

Diese betreffe Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Der Gesetzentwurf hierfür werde gerade ausgearbeitet.