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Kein Geld ohne Registrierung


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LKR Lichtenfels, Dienstag, 19. Januar 2021

Alle Betreiber von Strom- und Gasanlagen wie zum Beispiel Biogas- oder Photovoltaik (PV)-Anlagen sind verpflichtet, sich bis 31. Januar im Marktstammdatenregister (MaSTR) zu registrieren. Sollte die E...


Alle Betreiber von Strom- und Gasanlagen wie zum Beispiel Biogas- oder Photovoltaik (PV)-Anlagen sind verpflichtet, sich bis 31. Januar im Marktstammdatenregister (MaSTR) zu registrieren. Sollte die Eintragung der Bestandsanlagen nicht fristgerecht im Portal der Bundesnetzagentur (www. marktstammdatenregister.de) erfolgen, droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz oder ein Bußgeld. Das MaSTR ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Darin sind vor allem die Stammdaten zu registrieren sowie die von Marktakteuren wie Anlagennetzbetreibern und Energielieferanten. Zudem sind Betreiber von Biogasanlagen zur Übermittlung der Einsatzstoff-Tagebücher und Biomasse-Umweltgutachten an ihren Netzbetreiber bis zum 28. Februar verpflichtet. Ein Versäumnis wird mit einer Sanktion der Vergütung geahndet. red