Kampf der Bodenerosion
Autor:
Hammelburg, Freitag, 05. November 2021
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt/Saale und die Regierung von Unterfranken ziehen mit Landwirten zum Gewässerschutz an einem Strang. In Zusammenarbeit mit den Landwirten L...
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt/Saale und die Regierung von Unterfranken ziehen mit Landwirten zum Gewässerschutz an einem Strang. In Zusammenarbeit mit den Landwirten Ludwig Geis (Oberstreu) und Gerhard Fella (Hammelburg) präsentierte die Behörde auf deren sogenannten "Demobetrieben Gewässer- Boden-Klimaschutz" vor interessierten Landwirten die Ansaaten der Zwischenfrüchte auf Äckern rund um Oberstreu und Hammelburg.
Gelb, Rot, Grün sind die Ampelfarben. Was haben sie mit Gewässer- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu tun? In rote, gelbe und grüne Gebiete sind die Flächen der Bauern eingeteilt. Bedeuten grüne Flächen unbelastetes Grund- und Oberflächenwasser, so erfolgt eine Einteilung nach Messergebnissen vor Ort in rote oder gelbe Gebiete. Ein überhöhter Gehalt an Nitrat im Grundwasser bedeutet die Zuordnung zu rotem Gebiet. Das ist den Landwirten seit 2019 bekannt.
Neu und für viele Landwirte zum Teil unverständlich ist seit Herbst 2020 die Einordnung ihrer Felder in sogenannte gelbe Gebiete. Hier schaut man nicht auf das Grundwasser wie beim Nitrat, sondern auf die Bäche und Flüsse. In diesen Gebieten gemessene Werte an Phosphor in Oberflächengewässern werden für eine Eutrophierung, das heißt ein Umkippen dieser Bäche, Flüsse und Seen, mit verantwortlich gemacht.
Die Einordnung ihrer Felder in rote und gelbe Gebiete hat für Landwirte Konsequenzen durch den Gesetzgeber, da die Ausweisung mit Auflagen für die Bewirtschaftung einhergeht.
Während Regularien wie Düngerbilanzen oder reduzierte Düngergaben für rote Gebiete bereits seit Jahren bekannt sind, sind die Regeln für gelbe Gebiete "Neuland" und zum Teil auch unverständlich für die Bauern. Bedeuten gesetzliche Auflagen doch häufig höhere Kosten für zusätzliche Auflagen.
Die Einordnung in rote und gelbe Gebiete verpflichtet Landwirte zur Ansaat von Zwischenfrüchten im Herbst auf Flächen, die erst im folgenden Frühjahr mit Sommerkulturen wie Mais oder Zuckerrüben bestellt werden.
Bedeutung der Zwischenfrüchte