Gericht Eine 21-jähriger Berufsschüler hatte einen Bücherschrank in Kulmbach in Brand gesteckt und wurde jetzt dafür verurteilt.
Kulmbach — Der Bücherschrank des Lions Clubs am Holzmarkt ist noch immer nicht vollständig repariert. Auch rund ein halbes Jahr nach seiner mutwilligen Zerstörung fehlen noch immer die Glastüren. Nach jedem Regenguss werden die darin aufbewahrten Bücher nahezu unbrauchbar. Schuld an der Misere sind zwei junge Männer, die den Schrank samt den Büchern am 24. März kurz vor Mitternacht in Brand gesteckt und dabei einen Sachschaden von fast 9000 Euro angerichtet haben.
Einer der beiden Männer, ein 21-jähriger Berufsschüler und Praktikant aus Kulmbach, musste sich jetzt vor dem für Jugendsachen zuständigen Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner verantworten. Er wurde wegen Diebstahls und wegen der Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von 90 Sozialstunden und zu einer sechs Monate andauernden sozialen Trainingsmaßnahme bei der Caritas verurteilt. Dabei war die Geschichte mit dem Bücherschrank nicht der einzige Anklagepunkt.
Noch in derselben Nacht vom 24. auf den 25. März dieses Jahres entwendete der Angeklagte zusammen mit seinem Kumpel einen Rattan-Tisch und einen dazugehörigen Stuhl vom Gelände der Awo-Seniorenwohnanlage. Auch das war noch nicht alles: Gut zwei Wochen später brachen die beiden die Räumlichkeiten des türkischen Imbisses nahe der Kieswäsch auf. Die Beute: ein gefrorener Döner-Spieß und jede Menge Pizzen aus der Tiefkühltruhe.
Während der polizeilichen Ermittlungen hatte der Angeklagte bereits alles eingeräumt. Vor Gericht wollte er zunächst nicht so mit der Sprache heraus. Er habe an diesem Tag gesoffen und sei betrunken gewesen, sagte er schließlich. Mit Büchern hatte der junge Mann, der einräumte, an einer Lese- und Rechtschreibschwäche zu leiden, ohnehin nicht so viel am Hut. "Es ist halt passiert, ich kann es nicht mehr rückgängig machen", sagte er genervt. Eine Zahlungsaufforderung vom Lions Club habe er bereits erhalten, bezahlt habe er aber noch nichts.
Am Hunger lag es nicht
Was den Tisch und den Stuhl von der Seniorenwohnanlage angeht, so legte der Angeklagte großen Wert darauf, dass man beides wieder zurückgebracht habe, wenn auch erst ein paar Wochen später. Ein wirklicher Schaden sei also gar nicht entstanden. Den Einbruch in den türkischen Imbiss räumte er ebenfalls ein, konnte dafür aber keine Erklärung liefern. An Hunger habe es aber nicht gelegen, schließlich war ja alles tiefgefroren.