Jugendschutz gilt auch im Karneval
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Haßfurt, Montag, 12. Januar 2015
Kreis Haßberge — Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorbei und das neue Jahr hat begonnen, schon steht der Fasching vor der Tür. Die Vorbereitungen für die Umzüge und Bälle laufen a...
Kreis Haßberge — Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorbei und das neue Jahr hat begonnen, schon steht der Fasching vor der Tür. Die Vorbereitungen für die Umzüge und Bälle laufen auf Hochtouren, die ersten Büttensitzungen fanden bereits statt. Mitte Februar erreicht dann die närrische Zeit ihren Höhepunkt.
Doch es wird oftmals nicht nur fröhlich und ausgelassen gefeiert, es wird auch viel getrunken. Was vielen Jugendlichen nicht bewusst ist: Ein Rausch kann lebensgefährlich sein. Jeder Rauschzustand ist eine Vergiftung. Im Rausch verschlechtern sich die Sehfähigkeit, das Sprechvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Man verliert Hemmungen, Selbsteinschätzung und Kontrolle. Die Präventionsstelle des Landratsamtes hat folgende Tipps für Veranstalter:
1. Beim Einlass sowie am Getränkeausschank den Ausweis zeigen lassen, falls Zweifel über das Alter der Jugendlichen bestehen.
Dabei auch auf mitgebrachte Alkoholika achten.
2. Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk (unter 16/unter 18/über 18) erleichtern die Kontrolle beim Einlass und später bei der Getränkeabgabe.
3. Bei der Alkoholabgabe nicht auf Diskussionen mit den Jugendlichen einlassen. Es gibt ein Gesetz, an das Sie sich halten.
4. Getränkeverkauf an der Theke und Bedienung ausschließlich mit erwachsenem Personal besetzen. Engagement von Jugendlichen und ihre Bereitschaft zur Mithilfe sollten nicht für die Abgabe von Alkohol genutzt werden.
5. Achten Sie darauf, dass ältere Jugendliche nicht für unter 16-Jährige Getränke holen. Vorsicht ist z.B. immer geboten, wenn jemand zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein volles Tablett ordert.
6.
Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen! Vor allem bei Kinderumzügen sollten die begleitenden Erwachsenen ganz auf das Trinken von Alkohol verzichten.
Informationsmaterialien gibt es kostenlos bei der Präventionsstelle des Landratsamtes, Telefon 09521/951686. red