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Jobcenter um 1000 Euro geprellt - Verfahren vorläufig eingestellt


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

LKR Kulmbach, Dienstag, 26. Januar 2016

Stephan Herbert Fuchs Über 1000 Euro Hartz-IV-Leistungen zu viel hat das Jobcenter in Kulmbach für die ersten drei Quartale des vergangenen Jahres an eine 46-jährige Frau und deren...


Stephan Herbert Fuchs

Über 1000 Euro Hartz-IV-Leistungen zu viel hat das Jobcenter in Kulmbach für die ersten drei Quartale des vergangenen Jahres an eine 46-jährige Frau und deren 19 Jahre alte Tochter aus dem Landkreis ausbezahlt. Der Grund dafür: Beide Frauen sind verschiedenen Nebentätigkeiten nachgegangen, die sie dem Jobcenter gegenüber nicht angegeben hatten.
Wegen Betrugs in mehreren Fällen mussten sich deshalb Mutter und Tochter am Dienstag vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten. Am Ende stellte Richter Christoph Berner das Verfahren gegen die beiden Beklagten vorläufig ein.
Sicher hätten sie sich nicht unbedingt optimal verhalten, sagte er. Allerdings sei bereits über die Hälfte des Schadens zurückbezahlt. Hinzu komme, dass beide unregelmäßige Tätigkeiten mit stark schwankenden, aber in jedem Fall äußerst niedrigen Einkommen ausgeübt hatten.
Als Bedarfsgemeinschaft hatten die beiden Frauen im Herbst 2014 einen entsprechenden Antrag und Mitte 2015 einen Folgeantrag gestellt. Das Jobcenter bewilligte die Anträge und zahlte den Satz für die Bedarfsgemeinschaft samt Wohn- und Heizungsgeld aus.


Fehlende Angabe

Zwei Angaben fehlten allerdings in dem Antrag. So hatte die Mutter wohl vergessen, dass sie pro Woche einige wenige Stunden in einem Gastronomiebetrieb aushalf, ebenso hatte die Tochter ihre damalige Beschäftigung als Servicekraft weggelassen. Am Ende waren es über 1000 Euro, um die der Leistungsträger geschädigt wurde.


"Nicht absichtlich gemacht"

"Wir haben das nicht absichtlich gemacht", versicherte die Tochter vor Gericht. So sei ihr beispielsweise gar nicht bewusst gewesen, dass sie überhaupt noch zu der Bedarfsgemeinschaft gehört, weil sie zu dieser Zeit längst als Studentin an der Universität eingeschrieben gewesen sei. Was die Mutter angehe, so sei deren Tätigkeit nur übergangsweise gewesen. Weil es sich um reine Hilfsarbeiten gehandelt habe, seien pro Monat manchmal auch nur Beträge unter 100 Euro ausbezahlt worden.
Mit 500 Euro hatten die beiden Angeklagten bereits die Hälfte des Schadens wieder zurückbezahlt. Mit dem Jobcenter sei eine Vereinbarung getroffen worden, nach der das restliche Geld in monatlichen Raten von 100 Euro beglichen werden soll. Darüber hinaus ist weder die Mutter noch die Tochter vorbestraft, beide hatten von Anfang an den Sachverhalt wahrheitsgemäß eingeräumt.


Arbeitsstunden für die "Fähre"

Als einzige Auflage setzte Richter Berner 30 unentgeltliche und gemeinnützige Sozialstunden gegen die Tochter und 40 gegen die Mutter fest, die beide bis Ende März nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins "Fähre" abarbeiten müssen.
Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass die Tochter bei einer möglichen Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht behandelt worden wäre, weil sie mit 19 Jahren noch Heranwachsende ist.