Ist Richter befangen?
Autor: Udo Güldner
Bamberg, Montag, 30. März 2020
Das Verfahren wegen Untreue und Beihilfe dazu am Amtsgericht Bamberg wurde wieder nicht abgeschlossen.
Manchmal erlebt man kuriose Momente am Amtsgericht Bamberg. Wie in einem Prozess wegen Untreue und Beihilfe dazu, die man drei Angeklagten aus den Landkreisen Bamberg und Coburg vorwirft. Im Mittelpunkt des Streites stehen rund 4500 Euro für Alkoholika und noch einmal knapp 600 Euro Mehrkosten für eine Verabschiedung im Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Bamberg. Dafür sollen die beiden Bundespolizei-Mitarbeiter und ein Getränkelieferant aus Mittelfranken verantwortlich sein.
Wenn es nach Strafrichter Fahr geht, dann soll die Verhandlung eine knappe Viertelstunde dauern. Das ist angesichts oft stundenlanger Sitzungen und der komplizierten Materie ein ambitionierter Plan. Zeugen hat er deshalb nicht geladen. Denn für ihn, einen Fachmann für Zivilrecht, steht nach Prüfung der Akten fest, dass es gar keine Untreue gegeben hat.
Dabei hätte er gewarnt sein können, denn vor genau einem Jahr platzte der Prozess bei Strafrichter Matthias Schmolke schon einmal. Was war passiert?
Reinigungsaktion als Auslöser
Eine umfassende Reinigungsaktion aller Wirtschaftsgebäude in der Zollnerstraße im August 2017 brachte es an den Tag. In mehreren Räumen fanden sich kistenweise Alkoholika: 300 Flaschen Weißwein und 300 Flaschen Rotwein sowie 114 Flaschen Sekt, zehn Flaschen Whisky und 54 Flaschen Wodka listet die Anklageschrift auf. Dass es sich nicht um private Reserven handelte, machte schon das Bundespolizei-Logo klar, das auf der Vorderseite prangte. Dabei war es nicht erlaubt, alkoholische Getränke zu bestellen.
Während der Getränkelieferant und der zweite Mitarbeiter, ein Polizeibeamter, sich in Schweigen hüllten, bestritt der dritte Angeklagte, ein Küchenmeister mit zwei Jahrzehnten Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, die Anklagepunkte. Vielmehr sei sein Vorgesetzter auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt, ob es möglich sei, alkoholische Getränke zu ordern. Immerhin habe es drei Monate nach dem Gespräch die offizielle Einweihung des Ausbildungszentrums der Bundespolizei gegeben, dann die Vereidigung der Polizeianwärter und schließlich die Weihnachtsfeier - alles mit Alkoholausschank.
Der Küchenmeister erklärte auch, der Standortleiter habe von der Bestellung gewusst, habe ja sogar das Etikett mit dem Bundespolizei-Logo ausgewählt, das hernach aufgeklebt wurde. "Wenn mein Chef mir einen Auftrag erteilt ..." Jedenfalls sei es eine Frechheit, ihm diese Sachen vorzuwerfen.
Im zweiten Tatkomplex, einer aus dem Ruder gelaufenen Bestellung von Speisen und Getränken zur Abschiedsfeier eines Polizeidirektors, ging es um eine Summe von knapp 570 Euro.