Informationen der Krankenkasse AOK
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Kronach, Mittwoch, 27. Sept. 2017
Zu dem Fall konkret darf die Krankenkasse nichts sagen, wie Stephan Preisz von der AOK-Direktion Coburg erklärt. Antworten haben wir auf allgemeine Fragen e...
Zu dem Fall konkret darf die Krankenkasse nichts sagen, wie Stephan Preisz von der AOK-Direktion Coburg erklärt. Antworten haben wir auf allgemeine Fragen erhalten.
Warum kann sich die Familie das angesammelte Geld nicht auszahlen lassen?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
Qualitätsgesicherte Leistungserbringer sind zugelassene ambulante Pflegedienste und Anbieter, die vom Zentrum Bayern Familie und Soziales als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind.
Was beinhaltet die Verhinderungspflege? Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger vorübergehender Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt hat. Im Kalenderjahr stehen dafür 1612 Euro für längstens sechs Wochen zur Verfügung.
Quelle: AOK Direktion Coburg fr