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Autor: Stephanie Elm
Bad Brückenau, Montag, 13. November 2017
Die Psychotherapie-Richtlinie gilt seit dem 1. April 2017. Mit den dort festgelegten Bestimmungen wird geregelt, was Therapeuten bei den gesetzlichen Kranke...
Die Psychotherapie-Richtlinie gilt seit dem 1. April 2017. Mit den dort festgelegten Bestimmungen wird geregelt, was Therapeuten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können. Neu ist, dass Patienten "zeitnah ein niederschwelliger Zugang" ermöglicht werden sowie das "Versorgungsangebot insgesamt flexibler gestaltet" werden soll, so die KVB. Therapeuten sind nun verpflichtet, mindestens 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar zu sein, eine sofortige Akutbehandlung zu ermöglichen sowie mindestens 100 Minuten Sprechstunde pro Woche anzubieten (bei einem halben Versorgungsauftrag 50 Minuten). Diese Sprechstunde ist die Voraussetzung für eine mögliche weitere psychotherapeutische Behandlung.
Terminservicestellen helfen bei der Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde und einer Akutbehandlung (siehe: www.kvb.de/service/patienten/Terminservicestelle-Bayern/) . Seit mehreren Jahren ist bereits die Koordinationsstelle (www.kvb.de/service/patienten/therapieplatzvermittlung/) installiert. Sie unterstützt Patienten bei der Suche nach freien Therapieplätzen. (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayern)