In der Kneipe wurde es laut
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Mittwoch, 28. Oktober 2015
von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg Lichtenfels — "Ich möchte zur Sache aussagen", sagte ein 29-Jähriger, der wegen Beleidigung vor dem Lichtenfelser Amtsgericht stand. Doch er...
von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg
Lichtenfels — "Ich möchte zur Sache aussagen", sagte ein 29-Jähriger, der wegen Beleidigung vor dem Lichtenfelser Amtsgericht stand. Doch er brauchte eine Weile, bis er ein Geständnis ablegte. Das brachte ihm gerade noch eine Bewährungsstrafe ein.
Um die Vorkommnisse in einer Lichtenfelser Gaststätte am 24. Februar um 0.10 Uhr ging es in der Verhandlung. Ein Gast beleidigte damals die Wirtin, eine Tür ging zu Bruch. Das Wort "Hure" soll gefallen sein, so Staatsanwältin Ulrike Andersch.
An dieses Wort konnte sich die als Hauptzeugin geladene Wirtin nicht mehr erinnern. Aber sie sorgte für eine Information, zu der sich die Staatsanwältin später Notizen machen sollte.
"Nazi-Sachen" übers Handy
Ein anderer Gast habe sie auf etwas hingewiesen: "Hörst du, was der spielt? Nazi-Sachen!" Über das Handy kamen offenbar rechte Klänge, überhaupt soll der Mann unangenehm aufgefallen sein. Ein Stammgast habe sie gebeten, den 29-Jährigen wegzuschicken, da es seinetwegen an Tischen zu "Reibereien" gekommen sei, sagte die Zeugin. Das bestritt der Angeklagte nicht, aber er hatte eine andere Version. Irgendwer am Tisch soll gesagt haben, er habe ein feminines Gesicht - und wenn er einmal im Knast landen sollte, so würde er dort wohl ein gutes Mädchen abgeben.
Ab diesem Moment schaukelten sich die Dinge auf. Der Angeklagte erinnerte sich noch daran, dass ihn ein "1,90-Meter-Kerl" vor die Tür gesetzt und versucht habe, ihm in den Unterleib zu treten. Und das Wort Hure habe er auch nicht gesagt. Eher Schlampe.
Was ihn aufgebracht habe, so der Angeklagte, sei der Umstand gewesen, dass die Wirtin ihn und nicht einen anderen Gast aus dem Lokal verwiesen habe.
Die Staatsanwältin erklärte dem Mann, dass die Aussagen der Hauptbelastungszeugin zu den Umständen des Abends glaubwürdig seien und eher gegen ihn sprächen. Sie gab ihm Bedenkzeit und stellte ihm in Aussicht, dass sich ein Geständnis günstig auf das Strafmaß auswirken würde.
Und so gab der Beschuldigte schnell zu, dass er, als er von einem Gast an die frische Luft gesetzt wurde, den Ellenbogen einsetzte, um die Scheibe der Tür zu zerschlagen. "Sie haben ein echtes Problem, Ihre Aggressionen zu bewältigen", so die Reaktion der Staatsanwältin.
Auf die Frage, was er denn über sein Handy für Musik gehört habe, antwortete der Gefragte mit einer Band namens "Landser". "Die steht doch auf dem Index", bemerkte daraufhin eine sich etwas notierende Staatsanwältin.
Vier Vorstrafen
Viermal geriet der junge Mann bislang mit dem Gesetz in Konflikt, darunter wegen Beleidigung und Sachbeschädigung. Da der Beschuldigte aber einen Job hat und verheiratet ist, ging Staatsanwältin Andersch trotz der Vorahndungen von einer günstigen Sozialprognose aus. Drei Monate Haft auf Bewährung forderte sie. Zu zweieinhalb Monaten auf Bewährung wegen Beleidigung und Sachbeschädigung wurde der Mann letztlich verurteilt. Zudem muss er 30 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.