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In der Gemeinde wird gern gebaut


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Bocklet, Donnerstag, 10. Sept. 2020

Sigismund von Dobschütz Wie in fast jeder Sitzung des Bad Bockleter Gemeinderats musste sich das Gremium auch in seiner ersten Versammlung nach der Sommerpause wieder mit fünf Bauanträgen und einer Ba...


Sigismund von Dobschütz Wie in fast jeder Sitzung des Bad Bockleter Gemeinderats musste sich das Gremium auch in seiner ersten Versammlung nach der Sommerpause wieder mit fünf Bauanträgen und einer Bauvoranfrage befassen. Sofern die Vorgaben der in den verschiedenen Ortschaften und Wohngebieten gültigen Bebauungsplänen eingehalten werden oder die erforderlichen Befreiungen bei unbedeutenden Abweichungen vertretbar sind, stimmt der Bad Bockleter Gemeinderat gewöhnlich ohne längere Diskussion zu. So wurden auch am vergangenen Dienstag alle Anträge einstimmig genehmigt.

Das interessanteste Projekt war der Antrag eines Bauherrn aus Roth, der in Steinach an der Straße Zur Ölmühle einen seit etwa fünf Jahren leerstehenden Altbau aus den Zwanziger Jahren abreißen und auf diesem Grundstück ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Walmdach und mit angebauter Doppelgarage errichten lassen will. Nach den vorliegenden Bauplänen wird sich der Neubau nach Aussage der Verwaltung "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen", da es bereits zweigeschossige Häuser dort gibt. Auch die Erschließung sei gesichert. Die Entwässerung soll über eine biologische Kleinkläranlage gereinigt und in den Kellersbach abgeleitet werden. Abriss und Neubau passen ins Programm der Ortskernwiederbelebung, unterstützte der 2. Bürgermeister Norbert Borst (CSU) diesen Bauantrag ausdrücklich und argumentierte: "Das alte Haus herzurichten, macht wenig Sinn."

Um mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan ging es bei einem im Aschacher Neubaugebiet Weinberg-Hirtenrasen beantragten Bauvorhaben. Ein Bockleter Bauherr möchte dort auf einem erst kürzlich von der Gemeinde erworbenen Grundstück ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen lassen. Das Wohnhaus soll ein Satteldach erhalten, dessen Neigung mit 22 und 37 Grad von der vorgeschriebenen zwischen 30 und 50 Grad abweichen wird. Die Garage soll statt eines Satteldaches ein Flachdach bekommen. Die geplanten Grundstücksaufschüttungen im Bereich der Zufahrt und der Terrasse weichen um 1,20 Meter von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab, auch können die geforderten Abstandsflächen bei der Garage nicht eingehalten werden. Da aber das Einverständnis der Nachbarn vorliegt, stimmte auch das Ratsgremium zu. Interessant war ein Antrag aus Hohn. Hier war bei einem bestehenden Wohngebäude die Genehmigung zur Böschungsänderung und zur Vergrößerung der Terrasse erforderlich, zumal die Terrasse im südlichen Bereich um 1,80 Meter über die zulässige Bebauungsgrenze hinaus erweitert werden soll. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde wäre diese geringe Abweichung vom Innenbereich der zulässigen Wohnbebauung jedoch nach Paragraph 35 (Absatz2) des Baugesetzes als "sonstiges Vorhaben" genehmigungsfähig, weshalb auch in diesem Tagesordnungspunkt der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgte.

Kommandant bestätigt

Bereits im Januar hatte die Freiwillige Feuerwehr Hohn ihren Kommandanten Florian Thoma bis Februar 2026 in seinem Amt wiedergewählt. Er hatte alle erforderlichen Lehrgänge absolviert. Kreisbrandrat Benno Metz hatte inzwischen dem Wahlergebnis zugestimmt. Auch der Bad Bockleter Gemeinderat hatte in seiner Sitzung keine Einwände. Somit ist Florian Thoma bis Ende Februar 2026 weiterhin der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hohn.