Imbisswagen an der "Alten Wache" ist nicht möglich
Autor: Carmen Schwind
Ebermannstadt, Dienstag, 09. Juni 2020
Die Gemüter im Bau- und Umweltausschuss erhitzt hat der Antrag eines Gewerbetreibenden, der seinen Imbisswagen dauerhaft nahe der "Alten Wache" in Ebermannstadt aufstellen wollte. "Das ist natürlich n...
Die Gemüter im Bau- und Umweltausschuss erhitzt hat der Antrag eines Gewerbetreibenden, der seinen Imbisswagen dauerhaft nahe der "Alten Wache" in Ebermannstadt aufstellen wollte.
"Das ist natürlich nicht schön, wenn man das plant, den Platz anmietet und es geht dann nicht", meint Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE). Der Besitzer des Imbisswagens hatte erst später erfahren, dass es für das Grundstück Festlegungen gibt. Deshalb hatte er im Nachgang einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt, den der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung allerdings ablehnen musste.
Historische Raumkanten
"Dem steht der Bebauungsplan entgegen", sagt auch Alexander Ebert von der Stadtplanung und erklärt, dass entlang der Gebäudeflucht der "Alten Wache" sowie an der nordöstlichen Giebelseite eine Baulinie festgesetzt ist. Auf Baulinien muss gebaut werden. "Hinter dieser Festsetzung steht die klare planerische Absicht, die historischen Raumkanten dieses Gebäudes zu erhalten. Eine Befreiung diesbezüglich ist deshalb städtebaulich bedenklich und nicht zu empfehlen", fasst Ebert zusammen.
An dieser Stelle sind nur massiv errichtete Gebäude erlaubt, wovon ein mobiler Verkaufswagen abweicht. Er kann auch die geforderte Fassadengestaltung oder Dachform nicht aufweisen.
Zentrenmanagement gefordert
Deshalb wird der Betreiber des Imbisswagens einen alternativen Standort finden müssen. "Das Zentrenmanagement wird aber Kontakt aufnehmen und vorschlagen, ob ein Leerstand genutzt werden könnte", erklärt Christiane Meyer.
Für den Bebauungsplan "Eschlipp - westlicher Ortsrand" war allerdings eine Lösung gefunden worden. Zwei Ortsansässige möchten am Ortsrand von Eschlipp bauen. Der Stadtrat hatte im Dezember einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Eschlipp - West" gefasst, der im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden sollte. "Da müssen dann die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt werden", erklärt Alexander Ebert.
Wurftauben-Schießsportanlage
Die beiden Grundstücke waren im Bebauungsplan als "Allgemeine Wohngebiete" definiert worden. Der Fachbereich 44 des Landratsamtes Forchheim konnte dem Plan jedoch nicht zustimmen, da durch die angrenzende Schießsportanlage des Bayerischen Wurftauben-Clubs (BWC) Erlangen erhebliche Immissionsrichtwertüberschreitungen zu erwarten sind. "In einem allgemeinen Wohngebiet ist dieser Lärmpegel nicht zulässig. Aber es gibt Alternativen", erläutert Ebert.