"Ich war kurz davor, Sie einzusperren"
Autor: Carmen Schwind
Forchheim, Dienstag, 02. Mai 2017
Wegen Betrugs ist eine 39-jährige Forchheimerin am Dienstag vor dem Forchheimer Amtsgericht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt ...
Wegen Betrugs ist eine 39-jährige Forchheimerin am Dienstag vor dem Forchheimer Amtsgericht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Strafrichterin Silke Schneider sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte, die mit ihrem 19-jährigen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft in Baiersdorf lebt, absichtlich Geld von der Agentur für Arbeit erschlichen und die Beschäftigung des Sohnes nicht rechtzeitig angegeben hatte.
"Ich war kurz davor, Sie einzusperren", meinte Silke Schneider nach der Urteilsverkündung.
Sie habe Bewährung gegeben, da die letzte Verurteilung der Beklagten bereits zwei Jahre her sei und sie zukünftig als Büroangestellte arbeiten wolle. "So eine Dreistigkeit habe ich schon lange nicht mehr erlebt", meinte die Richterin.
Der ebenfalls angeklagte Sohn erhielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Staatsanwalt Matthias Schmolke hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten empfohlen und gemeint, dass der Sachverhalt gar nicht so kompliziert sei, wie in den beiden Verhandlungstagen suggeriert worden sei.
Am ersten Verhandlungstag am Dienstag vergangener Woche hatten Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ausgesagt, dass Leistungen in Höhe von etwa 2400 Euro ausbezahlt worden waren, auf die die Angeklagten keinen Anspruch hatten, da der Sohn mittlerweile in Ebermannstadt arbeitete. Dem Jobcenter war nur die Aussage bekannt, dass der Sohn eine Ausbildung beginnen wollte, weshalb dieser mehrmals angemahnt worden war, entsprechende Bestätigungen zu liefern.
Nur ein Kreuzchen vergessen?
Die Angeklagte gab an, dass sie alle Unterlagen kopiert und einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit gegeben hatte. Sie habe nur vergessen, ein Kreuzchen auf dem Formular zu machen. Diese Mitarbeiterin war am zweiten Verhandlungstag geladen worden . Sie gab an, dass sie sich an die Angeklagte nicht erinnern könne und die genannten Unterlagen nicht in der Akte zu finden seien.Staatsanwalt Schmolke trug in seinem Plädoyer vor, dass die Angeklagten selbst hätten melden müssen, wenn sich etwas Wichtiges - wie eine neue Arbeitsstelle - in ihrem Leben geändert habe. Das sei nicht erfolgt. "Da wurde nicht nur ein Kreuzchen vergessen", sagte der Staatsanwalt, denn die restlichen Angaben zur Beschäftigung habe die Angeklagte auch nicht ausgefüllt, erst die Fragen danach zum Kindergeld.
Die Beschuldigte sei mehrfach einschlägig vorbestraft und müsse die Konsequenzen gekannt haben. Außerdem habe es bisher keine Schadenswiedergutmachung gegeben.
Rechtsanwalt Christian Rudolph fragte sich dagegen, was es für einen Sinn habe, dass seine Mandantin "bis zum bitteren Ende" behaupte, dass sie die Unterlagen vorgelegt habe. Es käme immer wieder vor, dass Unterlagen in Akten fehlen.
Richterin Schneider wollte nicht über die Motivation der Angeklagten nachdenken. Sie setzte die Freiheitsstrafe für drei Jahre auf Bewährung aus mit der Auflage, dass die Angeklagte 1200 Euro an das Jobcenter zurückzahlt.