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Hundefreund geht in die Berufung


Autor: Jutta Behr-Groh

Gaustadt, Donnerstag, 10. Dezember 2015

Der Rechtsstreit zwischen dem Tierschutzverein und seinem Mitglied Thorsten Raab geht weiter. Wie dessen Rechtsanwalt auf Anfrage mitteilte, wurde bereits Berufung gegen das Urteil...


Der Rechtsstreit zwischen dem Tierschutzverein und seinem Mitglied Thorsten Raab geht weiter. Wie dessen Rechtsanwalt auf Anfrage mitteilte, wurde bereits Berufung gegen das Urteil des Bamberger Amtsgerichts eingelegt.
Dort war eine Klage des Hundefreundes auf Duldung zurückgewiesen worden. Raab wehrt sich auf juristischem Weg gegen eine Disziplinarmaßnahme des Vereinsvorstand, wonach ihm jegliche ehrenamtliche Tätigkeit im Tierheim und insbesondere das Ausführen von Heim-Hunden untersagt ist.
In ihrem Urteil hatte Zivilrichterin Margit Hock-Schmitt das Verbot bestätigt und es mit Verstößen des Mitglieds gegen den Leinenzwang und einem Vorfall begründet, bei dem ein Mann gebissen wurde.
Rechtsanwalt Helmut Gebhardt will in der Berufung unter anderem damit argumentieren, dass der angeführte Vorfall Jahre zurückliege. Außerdem sei er nicht einmal Gegenstand der schriftlichen "Kündigung" gewesen. In dem Schreiben aus dem Oktober 2014 wird seinem Mandanten vom Vorsitzenden Liebhard Löffler namens des Vorstands jegliche ehrenamtliche Betätigung untersagt. jb