Hunde kosten bald mehr Geld
Autor: Philipp Bauernschubert
Thundorf, Donnerstag, 04. November 2021
Entscheidung Der Gemeinderat Thundorf erhöht die Hundesteuer. Auch die Friedhofsgebühren werden ab dem kommenden Jahr steigen, da es seit 2007 keine Erhöhung mehr gegeben hatte.
Philipp Bauernschubert
Hundebesitzer in der Gemeinde Thundorf müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine Erhöhung der Hundesteuer.
Im Vergleich mit umliegenden Gemeinden ist die Hundesteuer mit 25 Euro für den ersten, 35 Euro für den zweiten und 35 Euro für den dritten Hund sowie 500 Euro für einen Kampfhund in Thundorf am niedrigsten. Ab 1. Januar 2022 gelten dann die neuen Hundesteuersätze: Der erste Hund kostet 40 Euro, ein zweiter 60 Euro, der dritte und jeder weitere Hund 90 Euro. Die Steuersätze für Kampf-, Jagd und Zuchthunde bleiben unverändert. Aktuell sind in der Gemeinde Thundorf 77 Hunde angemeldet. 58 Hundebesitzer haben einen Hund, sechs haben zwei Hunde, ein Hundebesitzer hat drei Hunde und einer hat vier Hunde angemeldet.
Beschlossen wurde die dritte Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung, da eine Unterdeckung im Friedhof- und Bestattungswesen besteht und eine Anhebung nötig wurde. . Die seit 2007 gültigen Friedhofsgebühren betragen für ein Einzelgrab 300 Euro, für ein Doppelgrab 600 Euro und für ein Urnengrab 200 Euro. Die Ruhefrist liegt für Einzel- und Doppelgräber bei 25 Jahren und für Urnengräber bei zehn Jahren. Ab 1.Januar verlangt die Gemeinde auf ihren Friedhöfen für ein Einzelgrab 400 Euro, für ein Doppelgrab 700 Euro und für ein Urnengrab 300 Euro.
Schädlinge in der Kirchenkanzel
Genehmigt wurde ein Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Lauertal. Sie bat um Gewährung eines Zuschusses zur Schädlingsbekämpfung in der Evangelischen Kirche in Rothhausen. In dem Gotteshaus gibt es einen Befall an Holzschädlingen. Die Kanzel und weitere Stellen sind davon betroffen und sollen wie auch der Dachboden begast werden. Der Kostenvoranschlag liegt bei gut 8000 Euro. Davon will der Landkreis Bad Kissingen fünf Prozent der Gesamtkosten übernehmen. In der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die Maßnahme keinesfalls mit der Vereinsförderung gleichzusetzen ist. Der Gemeinderat wird einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro gewähren.