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Hohe Haftstrafe für Messerstecher


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Coburg, Mittwoch, 31. Januar 2018

Ein 49-Jähriger aus Neustadt bei Coburg, der seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ein Messer in den Unterkiefer gerammt hat, muss für neuneinhalb Jahre ...


Ein 49-Jähriger aus Neustadt bei Coburg, der seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ein Messer in den Unterkiefer gerammt hat, muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilte ihn am Mittwoch die Erste Große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Christoph Gillot. Das Gericht sah in der Messerattacke eine hinterlistige Tat mit erheblicher krimineller Energie.
Ein sachverständiger Psychiater bescheinigte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung. Diese weise narzisstische und schizophrene Züge auf. Zudem habe der Mann ein depressives Syndrom. Allerdings hatte diese Erkrankung laut dem Psychiater keinen Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit des 49-jährigen am Tattag. Die Messerattacke hatte der Beschuldigte, den ein Dolmetscher begleitete, am ersten Verhandlungstag zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Er beschrieb die Tat als Antwort auf das, was die Frau ihm angetan habe.


Zwei Wahrheiten

Wie Richter Gillot in seiner Urteilsbegründung ausführte, gebe es zwei Wahrheiten. Eine Wahrheit sei die des Beschuldigten, wonach ihn seine Frau und deren Umfeld zu dieser Attacke getrieben hätten. "Man könnte übersetzen: Aus seiner Sicht war sie selbst schuld."
Die andere Wahrheit sei aber, dass die Geschädigte zwar eine Mitschuld an der häuslichen Misere gehabt habe. Allerdings lägen diese Probleme lange vor dem Tatzeitpunkt zurück. Ganz erheblichen Anteil an den familiären Problemen, sagte Gillot, habe vielmehr der Beschuldigte, denn er habe sich in Kneipen und Spielcasinos zurückgezogen, Schulden gemacht und sei in Selbstmitleid zerflossen. Nachdem die 41-Jährige 2014 ausgezogen war, sei er mit ihrer zunehmenden Emanzipation nicht klargekommen. Er habe dies als Niederlage, Demütigung und Schmach empfunden. Am Tattag sei er planvoll vorgegangen: "Es war ein kaltblütig geplanter Mordversuch", sagte der Richter. Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die Frau noch lebt.
Der 49-Jährige muss neben der Haftstrafe auch 25 000 Euro Schmerzensgeld an seine Noch-Ehefrau zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ga