Höhere Gebühren für die Grabnutzung
Autor: Matthias Einwag
Bad Staffelstein, Mittwoch, 09. Dezember 2020
Der Stadtrat verabschiedete am Dienstag einstimmig eine überarbeitete Fassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung. Darin geht es unter anderem darum, wie groß Einzel- und Urnengräber sein dürfen und...
Der Stadtrat verabschiedete am Dienstag einstimmig eine überarbeitete Fassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung. Darin geht es unter anderem darum, wie groß Einzel- und Urnengräber sein dürfen und in welchen Abständen sie zueinander liegen. Angepasst wurde auch die Gebührensatzung für Bestattungen und Ruhezeiten. Die Anhebung der Gebühren wurde vom Gremium mit sechs Gegenstimmen beschlossen.
Die folgenden Gebühren gelten jeweils für die jährliche Nutzung: Für ein Einzelgrab im Friedhof Bad Staffelstein fällt künftig eine Gebühr von 40 Euro (bisher: 20 Euro) an. In den Friedhöfen der Stadtteile werden fortan 20 Euro (13) für ein Einzelgrab berechnet. Für jede weitere Grabstelle berechnet die Stadtverwaltung künftig im Staffelsteiner Friedhof 40 Euro (20), in den Stadtteilen 20 Euro (13). Für die Nutzungsrechte an einer Gruft müssen 200 Euro (100) bezahlt werden. Ein Grab für zwei Urnen kostet in Bad Staffelstein 25 Euro (15), in den Stadtteilen 15 Euro (13). Eine Urnennische wird mit 50 Euro berechnet. Ein Grab mit Platz für vier Urnen schlägt in Bad Staffelstein mit 50 Euro (30) zu Buche, in den Stadtteilen mit 30 Euro (26). Ein Kindergrab kostet im Staffelsteiner Friedhof 20 Euro (12), in den Stadtteilen 12 Euro (11).
Grund für die Anhebung ist nach Angaben von Bürgermeister Jürgen Kohmann ein durchschnittliches Defizit von 45 000 Euro in den vergangenen drei Jahren bei der Friedhofsverwaltung. Die Überarbeitung der Satzung sei vor allem deshalb erforderlich geworden, weil aufgenommen werden musste, wie mit Urnen umzugehen ist. Die Gebührenanpassung gelte nur für neue Gräber, nicht für die bestehenden. "Wir müssen deutlich höhere Gebühren verlangen als bisher, um aus dem allgemeinen Haushalt nicht mehr draufzulegen", sagte der Bürgermeister.
Eine Urnenbeisetzung in einem anonymen Grabfeld einschließlich Trauerfeier und Leichenträger kostet pauschal 500 Euro. Für eine Beisetzung im Urnenrasengrabfeld mit Trauerfeier und Leichenträger werden 800 Euro berechnet. ME