Bei Auswechslungen müssen Spieler das Spielfeld künftig innerhalb von zehn Sekunden verlassen. Wird dieses Zeitlimit überschritten, darf der einwechselbereite Spieler das Feld erst nach Ablauf von einer Minute – und nur während einer Spielunterbrechung – betreten.
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Schiedsrichter können die letzten fünf Sekunden per Handzeichen anzeigen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wird das Zeitlimit überschritten, muss der eingewechselte Spieler eine Minute draußen bleiben und wird anschließend bei der nächsten Spielunterbrechung hereingewunken. Die Vereine müssen die Zeit an der Seitenlinie also nicht selbst stoppen. Durch die bereits etablierte Regelung, dass der ausgewechselte Spieler den kürzesten Weg vom Spielfeld nehmen kann, ist das Zeitlimit in der Regel auch kein Problem.“
Accessoires und Schmuck
Accessoires sind künftig erlaubt, sofern sie nicht oder nur schwer abnehmbar, ungefährlich und sicher abgedeckt sind (z. B. mit Tape). Gefährliche Gegenstände müssen weiterhin vollständig entfernt werden; ein bloßes Abkleben genügt hier nicht. Die Entscheidung über die Zulässigkeit liegt weiterhin beim Schiedsrichter.
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Letztlich geht es immer um die Frage, ob eine Verletzungsgefahr besteht. Grundsätzlich erlaubt die neue Regel die Teilnahme am Spiel trotz Accessoire, sofern dieses nicht abnehmbar und sicher abgedeckt ist.“
Ein-Minuten-Regel
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen müssen Spieler, die auf dem Spielfeld behandelt werden oder eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung bzw. -verzögerung verursachen, das Feld verlassen und nach Wiederaufnahme der Partie mindestens eine Minute außerhalb bleiben.
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Die Änderung klingt komplexer, als sie tatsächlich ist. Grundsätzlich gilt: Wird das Spiel für einen Spieler unterbrochen, muss dieser das Feld verlassen – unabhängig davon, ob eine Behandlung stattfindet. Anschließend bleibt er mindestens eine Minute draußen und wird dann – im Unterschied zur Wechselregel auch während des laufenden Spiels – wieder hereingewunken. Ausnahmen gelten für Torhüter, beim Zusammenstoß zweier Spieler derselben Mannschaft, bei schweren Verletzungen oder Verletzungen nach einem verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Foul.“
Vorteil bei Spielfortsetzung
Schiedsrichter können künftig auf Vorteil entscheiden, wenn eine Spielfortsetzung zwar regelwidrig ausgeführt wird, der Ball jedoch dennoch ordnungsgemäß ins Spiel kommt und die gegnerische Mannschaft anschließend in Ballbesitz eine vorteilhafte Situation erhält. Typische Beispiele sind Freistöße, die nicht am korrekten Ort ausgeführt werden, oder Regelverstöße beim Einwurf (z. B. Übertreten der Linie oder Ausführung am falschen Ort).
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Diese Änderung betrifft vor allem unabsichtlich fehlerhafte Ausführungen, bei denen Spieler davon ausgehen, korrekt zu handeln – etwa um das Spiel schnell fortzusetzen. Nicht angewendet wird die Regel, wenn der Ball nicht regelkonform ins Spiel gebracht wird, etwa bei einem Freistoß mit dem Knie oder einem Einwurf mit dem Fuß – auch wenn solche Fälle selten sind.“
Strafenreduzierung
Beim Vereiteln einer offensichtlichen Torchance wird künftig auf eine Verwarnung verzichtet, wenn der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt und daraus ein Tor entsteht.
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Hier geht es insbesondere um klassische „Notbremse“-Situationen. Lässt der Schiedsrichter Vorteil laufen und fällt anschließend ein Tor, entfällt die persönliche Strafe. Gleiches gilt, wenn ein Spieler erfolglos versucht, durch ein Handspiel ein Tor zu verhindern.“
Einwürfe und Abstöße
Verzögert ein Spieler die Ausführung eines eigenen Einwurfs oder Abstoßes, zeigt der Schiedsrichter einen Fünf-Sekunden-Countdown an. Wird das Zeitlimit überschritten, erhält das gegnerische Team einen Einwurf beziehungsweise Eckstoß zugesprochen.
Das sagt der Verbands-Lehrwart: „Die Anzeige des Countdowns ist Pflicht. Die Regel greift nur bei Verzögerungen der eigenen Spielfortsetzung. Wird der Gegner bei einem Einwurf oder Abstoß behindert, droht weiterhin eine Verwarnung.“
Sperre nach fünfter Gelben
In der Regionalliga Bayern gilt diese Regel bereits, nun wird sie auch auf Verbandsebene des Erwachsenenbereichs angewendet: Spieler werden sowohl nach einer Gelb-Roten Karte als auch nach der fünften Gelben Karte automatisch für ein Spiel gesperrt.
Auch diese Anpassung basiert auf einem Beschluss des Verbandstages. tsc/bfv